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Verbraucherzentralen bemängeln Produktinformation der Banken

Gerd Billen, vzbv
Gerd Billen, vzbv
Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben in einer Stichprobe 12 Informationsblätter von acht Anbietern analysiert. Ergebnis: Ein Vergleich der Produkte sei nach wie vor nicht möglich. Die Verbraucherschützer bemängeln unter anderem unverständliche Angaben sowie die Vermischung von Produktinformationen mit verkaufsfördernden Informationen. Zudem fielen positive Informationen oft üppig aus, während negative Informationen wie Risiken und Kosten eher kürzer und zuletzt genannt werden.

„Es ist höchste Zeit für klare gesetzliche Standards“, sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Er fordert klare gesetzliche Standards zur Produktinformation. Die sind bereits in Planung. So sieht Bundesfinanzminister Schäuble in seinem in der Branche umstrittenen Entwurf zur Regulierung unter anderem auch ein verbindliches Produktinformationsblatt vor. Bundesverbraucherschutzministerin Aigner, die sich vergangenes Jahr noch für eine freiwillige Selbstregulierung der Branche ausgesprochen hatte, war jüngst umgeschwenkt und hatte für eine gesetzliche Vorgabe für den Beipackzettel zu Finanzprodukten plädiert. Auch die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) hatte den herrschenden Qualitätsstandard bei der Produktinfomation in einer breit angelegten Studie kritisiert.
Dies geht den Verbraucherzentralen allerdings nicht weit genug. Für Form und Inhalt des Informationsblattes sei nur ein sehr grober Rahmen vorgesehen, der ähnlich wie bei den Beratungsprotokollen von den Anbietern unterschiedlich umgesetzt werden wird, glauben die Verbraucherschützer. „Um Verständlichkeit und Vergleichbarkeit sicherzustellen, muss ein einheitlicher Standard vorgegeben werden“, so Billen. Zudem müsse durch Kontrollinstanzen auch sichergestellt werden, dass die Vorgaben am Ende tatsächlich eingehalten werden.

Der Schäuble-Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes, zu dem auch die Einstufung der geschlossenen Fonds als Finanzinstrumente, Regelungen zum Verbot von ungedeckten Leerverkäufen sowie neue, höchst umstrittene Regulierungsvorschriften für offene Immobilienfonds zählen, sieht eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause und eine Gültigkeit des neuen Gesetzes ab Januar 2011 vor. zur Analyse der Verbraucherzentralen

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