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Versicherungsvertrieb im Internet „Einfacher Online-Vergleich von Versicherungen nicht mehr zeitgemäß“

Von Lesedauer: 2 Minuten
Johannes Becher, Mitgründer des Berliner Versicherungsportals <a href='https://getsurance.de/' target='_blank'>Getsurance</a>
Johannes Becher, Mitgründer des Berliner Versicherungsportals Getsurance
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DAS INVESTMENT.com: Worauf müssen Versicherungsmakler hinsichtlich ihrer Kennzeichnungspflichten beim Online-Vertrieb achten?

Johannes Becher: Laut Versicherungsvermittlerverordnung müssen Makler ihre Kunden beim ersten Geschäftskontakt klar und verständlich auf ihre Eigenschaft als Versicherungsmakler hinweisen. Das gilt auch für ihre Website. Ein Link im Menü, zum Beispiel mit dem Titel „Erstinformationen“, ist nicht ausreichend, da potenzielle Kunden selbst aktiv werden müssten, um die entsprechenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Der Vermittler soll aber Initiative zeigen und Neukunden über seinen Status aufklären. Online bedeutet das, dass die gesetzlichen erforderlichen Informationen so präsentiert werden müssen, dass der Kunde nicht erst danach suchen muss.

Inwiefern gelten beim Online-Vertrieb von Versicherungen auch die gesetzlichen Beratungspflichten des Versicherungsvertragsgesetzes?

Das Gericht hat klargestellt: Eine Unterscheidung zwischen Online- und Offline-Vertrieb ist zumindest bei Maklern gesetzlich nicht vorgesehen. Check24 hatte sich auf eine Ausnahmeregelung für Direktversicherer berufen, die laut Ansicht des Vergleichsportals auch auf Makler anzuwenden sei. Dieser Ansicht folgte das Gericht jedoch nicht.

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