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in AltersvorsorgeLesedauer: 1 Minute

Wie werden Riester-Bausparprodukte im Rahmen der Abgeltungssteuer ab 2009 behandelt? Welche Unterschiede gibt es zu herkömmlichen Bausparverträgen?

Wie alle Riester-Produkte sind auch Wohn-Riester-Bausparverträge grundsätzlich nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Die Rente, die später aus einem Riester-Vertrag fließt, muss der Sparer gleichwohl mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Wohn-Riester-Rentner zahlen die Steuerschuld entweder auf einen Schlag mit einem Abschlag von 30 Prozent oder stottern sie ohne Nachlass bis zu 25 Jahre lang ab. Bei herkömmlichen Bausparverträgen unterliegen ab dem 1. Januar 2009 die Guthabenzinsen, wie alle Erträge aus Kapitalanlagen, dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Allerdings können auch hier Steuerpflichtige, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, sich die zu viel gezahlte Summe per Steuererklärung vom Fiskus zurückholen. Peter Ulrich, Vorstandssprecher der Bausparkasse Mainz (BKM) Haben Sie auch einen Frage zum Thema Altersvorsorge? Wir beantworten sie gerne! >> Frage stellen

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