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10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer Welche Freibeträge wären denkbar?

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Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte

Der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro für Zusammenveranlagte wurde bei Einführung der Abgeltungsteuer als Zusammenfassung von Sparer-Freibetrag und einem Werbungskosten-Pauschbetrag geschaffen. Für den Fiskus stellt sich der Pauschbetrag ohne die Möglichkeit darüberhinausgehende Werbungskosten geltend zu machen häufig als vorteilhaft dar. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass eine entsprechende Pauschbetragsregelung bleibt.

>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown

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