116.000 Euro Infinus-Insolvenzverwalterin fordert Provisionen zurück
Razzia bei der Infinus Ende vergangenen Jahres: Nun fordert die Insolvenzverwalterin Vermittler-Provisionen zurück. Foto: Robert Michael
Die Anwaltkanzlei White & Case, eine Insolvenzverwalterin von Infinus Ihr Kompetenzpartner - also der sogenannten roten Infinus - hat nun die ehemaligen Infinus-Vermittler im Visier. Wie Procontra-Online berichtet, hat die Kanzlei einen Vermittler in Sachsen aufgefordert, die Provisionen, die er von Infinus bekommen hat, zu überweisen. Als Nachweis hat das Online-Portal eine Kopie des Schreibens ins Netz gestellt.
Darin fordert Bettina Schmudde, die mit der Infinus-Insolvenz beauftragte White & Case-Partnerin, den Vermittler auf, 116.642 Euro innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Ihre Forderung begründet sie damit, dass die Fix- und Bestandsprovisionen, die der Vermittler von Infinus erhielt, eine „unentgeltliche Leistung des Schuldners“ seien. Solche Zahlungen seien aber anfechtbar, wenn sie nicht mindestens vier Jahre vor der Insolvenz geleistet wurden.
Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, der den Vermittler vertritt, sieht das anders. Die Leistungen der Infinus seien keinesfalls einseitig gewesen, erklärt er gegenüber Procontra-Online. Schließlich verpflichtete der Vermittler sich im Gegenzug, seine Anträge über die Infinus einzureichen, seine Kundenkartei auf- und auszubauen und neue Geschäftspartner für Infinus zu akquirieren. Daher wolle er die Forderungen der Insolvenzverwalterin abwehren.
Auf Nachfrage von DAS INVESTMENT.com wollte Schmudde „aufgrund des Datenschutzes sowie des nichtöffentlichen Charakters eines Insolvenzverfahrens“ den Sachverhalt nicht kommentieren. Auch die Frage, ob beziehungsweise wie viele weitere Vermittler von den Rückforderungen betroffen sind, ließ sie unbeantwortet.
Darin fordert Bettina Schmudde, die mit der Infinus-Insolvenz beauftragte White & Case-Partnerin, den Vermittler auf, 116.642 Euro innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Ihre Forderung begründet sie damit, dass die Fix- und Bestandsprovisionen, die der Vermittler von Infinus erhielt, eine „unentgeltliche Leistung des Schuldners“ seien. Solche Zahlungen seien aber anfechtbar, wenn sie nicht mindestens vier Jahre vor der Insolvenz geleistet wurden.
Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, der den Vermittler vertritt, sieht das anders. Die Leistungen der Infinus seien keinesfalls einseitig gewesen, erklärt er gegenüber Procontra-Online. Schließlich verpflichtete der Vermittler sich im Gegenzug, seine Anträge über die Infinus einzureichen, seine Kundenkartei auf- und auszubauen und neue Geschäftspartner für Infinus zu akquirieren. Daher wolle er die Forderungen der Insolvenzverwalterin abwehren.
Auf Nachfrage von DAS INVESTMENT.com wollte Schmudde „aufgrund des Datenschutzes sowie des nichtöffentlichen Charakters eines Insolvenzverfahrens“ den Sachverhalt nicht kommentieren. Auch die Frage, ob beziehungsweise wie viele weitere Vermittler von den Rückforderungen betroffen sind, ließ sie unbeantwortet.
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