LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Recht & SteuernLesedauer: 4 Minuten

Abmahnfalle Facebook So gestalten Vermittler ihre Webseiten rechtssicher

Seite 2 / 2


Wie soll sich der Vermittler nun verhalten?

Ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt berechtigt sind, sollte unbedingt im Einzelfall juristisch überprüft werden. Dabei sollte auch die Webseite des Versicherungsmaklers genau geprüft werden. Nicht ausgeschlossen ist, dass möglicherweise gar kein entsprechender Button, sondern vielmehr nur ein Link implementiert wurde. Auch muss der in der Abmahnung zugrunde gelegte Streitwert überprüft werden, denn danach bestimmen sich die Kosten der Abmahnung beziehungsweise des Verfahrens.

Das Urteil des LG Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Berufung gegen die Entscheidung des LG Düsseldorf eingelegt. Die Berufungsentscheidung des OLG steht noch aus und wird erfahrungsgemäß noch andauern. Vor diesem Hintergrund kann derzeit noch nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Berufungsinstanz das Urteil der Instanz bestätigen wird.

Wie sollte gehandelt werden, wenn noch keine Abmahnung ausgesprochen wurde?

Zunächst sollte zeitnah die Webseite nach den vorgenannten Kriterien überprüft werden. Anzuraten ist dann in jedem Fall den Gefällt mir-Button unverzüglich von der Webseite zu entfernen, bis eine Entscheidung des OLG vorliegt und Rechtsklarheit herrscht. Bis dahin sind derartige Buttons – bei welchen via Script Daten an Facebook übertragen werden - ein Sicherheitsrisiko für den Webseitenbetreiber.

Damit einher geht ein Kostenrisiko im Rahmen einer möglichen Abmahnung. Um derartigen Abmahnungen vorzubeugen, sollte zunächst auf die Buttons verzichtet werden. Angeraten wird auch, möglichst auf die so genannte „2-Klick-Lösung“ umzustellen. Dabei sollte der Webseitenprogrammierer hinzugezogen werden.

Wie sollten sich bereits Abgemahnte verhalten?

Es wird dringend angeraten, die Abmahnung zeitnah juristisch überprüfen zu lassen. Mit der Abmahnung werden von der Gegenseite sehr kurze Fristen gesetzt. Dieses ist üblich im Wettbewerbsrecht. Es sollten jedoch keine Fristen versäumt werden. Es muss unbedingt reagiert werden, denn sonst drohen gerichtliche Schritte der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Dies ist zum Beispiel im Wege einer einstweiligen Verfügung oder mit einem sich möglicherweise anschließenden Hauptsacheverfahren möglich. Bei beiden gerichtlichen Verfahren entstehen weitere Kosten, die es möglichst für den Versicherungsmakler zu vermeiden gilt.

Abgemahnte sollten nicht den in der Abmahnung geforderten Betrag ungeprüft bezahlen sowie die beigefügte Unterlassungserklärung „blind“ unterzeichnen. Es sollten niemals gesetzte Fristen versäumt werden. Es sollte unverzüglich juristischer Rat eingeholt werden, damit keine taktischen Fehler passieren.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion