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AfW: 57.000 Vermittler wollen Erlaubnis nach Paragraf 34f beantragen

Klaus-Peter Flosbach (CDU) auf dem AfW-Entscheidertreffen in <br> Sommerfeld/Brandenburg.
Klaus-Peter Flosbach (CDU) auf dem AfW-Entscheidertreffen in
Sommerfeld/Brandenburg.
Zum vierten Mal hatte der AfW eine umfangreiche Online-Erhebung zu den drängenden Themen des Berufsstandes der Finanzberater durchgeführt. 542 Teilnehmer antworteten, überwiegend selbstständige Makler und freie Berater, rund zwei Drittel davon Mitglieder des Verbandes. Die befragten Berater vermitteln überwiegend Versicherungen und Investmentfonds und haben im Durchschnitt 36 Vertriebspartner.

Im Kern der Befragung standen die aktuellen Regulierungsvorhaben der Politik, insbesondere die im April vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesnovelle des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts. Der neue Paragraf 34f der Gewerbeordnung, unter den künftig Finanzanlagevermittler und insbesondere der Vertrieb von offenen und geschlossenen Fonds fallen, ist derzeit in aller Munde.

Makler mit Erlaubnis für die Anlagevermittlung

Von den befragten Vermittlern planen zunächst 94,5 Prozent die Erlaubnis nach Paragraf 34f zu beantragen, um weiterhin in diesem Segment tätig sein zu können. Auf die Möglichkeit hingewiesen, dass man alternativ auch auf die hier nicht tangierten fondsgebundenen Produkte oder auf ein Haftungsdach ausweichen könnte, reduzierte sich diese Zahl auf 74,7 Prozent.

Hochgerechnet auf die derzeit im Vermittlerregister verzeichneten rund 44.000 Vermittler errechnet der AfW so rund 31.500 Versicherungsmakler, die sich um eine Erlaubnis für die Finanzanlagenvermittlung bemühen werden.

Hinzu kommen aus dem Segment der ungebundenen Vertreter weitere 25.600. „Wir rechnen demzufolge mit mindestens 57.100 Vermittlern, die sich der neuen Regulierung unterwerfen und entsprechend Sachkundenachweis, Vermögensschaden-Haftpflicht und Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten auf dem Niveau des Wertpapierhandelsgesetzes erfüllen werden müssen“, sagt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW.

Ringen hinter den Kulissen um Alte-Hasen-Privileg

Da das neue Gesetz, dessen Details in einer Verordnung noch zu klären sind, keine Ausnahmen vorsieht  – weder für „alte Hasen“, noch für die Ausschließlichkeitsvertreter in Versicherungen –, wird die tatsächliche Zahl wohl eher noch höher liegen.

Insbesondere die Befreiung vom Sachkundenachweis für versierte Berater ist in der Branche ein großes Thema. 72 Prozent der befragten Vermittler (76 Prozent der AfW-Mitglieder) würden eine solche Vorschrift begrüßen.

Kein Wunder: Wie das Vermittlerbarometer ebenfalls ergab, sind nämlich 92 Prozent der Vermittler von Investmentfonds bereits fünf Jahre und länger am Markt tätig. Bei den Vermittlern geschlossener Fonds liegt diese Quote immerhin bei 84 Prozent.

Eine Alte-Hasen-Regelung würde demnach vielen Beratern die Umsetzung der neuen Regularien erleichtern und die Prüfkapazitäten der IHK nicht übermäßig belasten.

Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, machte in seinem Gastvortrag den rund 30 "Entscheidern" (Fördermitgliedern) des AfW in dieser Frage ein wenig Hoffnung.

Er werde sich für eine derartige Regelung einsetzen, habe aber bislang auch keine näheren Informationen aus dem Wirtschaftsministerium (BMWi), wo die Verordnung erarbeitet wird.

Fahrplan zum neuen Sachkundenachweis

Dafür präzisierte Flosbach die Terminplanung der Bundesregierung: Das Gesetz werde – auch noch ohne Vorliegen der Ausführungsverordnung, die sämtliche Details der Umsetzung regeln soll – bereits am 9. Juni in erster Lesung im Bundestag behandelt. „Das Thema ist noch nicht ausdiskutiert“, so Flosbach, der die Branche aufrief, sich an der Diskussion mit Vorschlägen weiter rege zu beteiligen.
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