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BSV Allianz ändert Bestandsverträge für alle Firmenkunden

Ein im Zuge des erneuten Corona-Lockdowns vorübergehend geschlossener Biergarten in München
Ein im Zuge des erneuten Corona-Lockdowns vorübergehend geschlossener Biergarten in München: Die Allianz ändert alle bestehenden BSV-Verträge, indem sie Leistungen aufgrund einer Pandemie ausdrücklich ausschließt. | Foto: imago images / ZUMA Wire

Anfang September bekamen alle Firmenkunden, die bei der Allianz eine Betriebsschließungsversicherung (BSV-Versicherung) hatten, Post vom Versicherungsriesen. Darin enthalten war ein Umstellungsangebot auf die neue Betriebsschließungsversicherung, dem die Metzgereien, Bäckereien, Eisdielen, Gaststätten, Hotels und Krankenhäuser zustimmen sollten.  Andernfalls werden die Verträge fristgerecht zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündig, warnte die Allianz.

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Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie hätten eine Neugestaltung der Betriebsschließungs-Policen notwendig gemacht, kommentiert ein Allianz-Sprecher auf Nachfrage von DAS INVESTMENT. „Wir informieren noch klarer als bisher, dass kein Versicherungsschutz für die auslösende Krankheit besteht, solange diese Krankheit von der WHO als Pandemie geführt wird“.

In Zeiten der Pandemie sei die Versicherung des Corona-Virus risikotechnisch zu fairen Preisen nicht möglich, begründet der Sprecher. Nur wenn man Pandemien und Epidemien transparent und rechtssicher ausschließe, werde die Allianz auch weiterhin „ein Betriebsschließungsprodukt zu einem günstigen Prämienniveau“ anbieten können.

Außerdem hat die Allianz jetzt nach eigenen Angaben alle im Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgeführten Krankheiten mitversichert, anstatt – wie im Altprodukt – auf eine abschließende Auflistung der versicherten Krankheiten in den AVB zu verweisen. „Damit ist in der neuen Betriebsschließungsversicherung auch COVID-19 nach Beendigung der Pandemie mitversichert, sofern der Kunde aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen eines COVID-19-Vorfalls im versicherten Betrieb schließen muss“.

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