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Auch für Haftungsdach-Vermittler möglich Wie sich ein eigener Fonds oder eine Vermögensverwaltung auflegen lässt

Von Aktualisiert am in FinanzboulevardLesedauer: 8 Minuten

Ziel von Regulierungsprojekten wie der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid ist eigentlich ein verbesserter Verbraucherschutz. Allerdings haben transparentere Produkte und Prozesse  Nebenwirkungen – und die bekommen nicht nur Berater, sondern auch deren Kunden zu spüren. Denn wer seine Anlagen von einem Profi betreuen lassen möchte, muss bei jeder Änderung im Portfolio eine Vielzahl von Unterschriften leisten. Die bürokratischen Anforderungen belasten nicht nur den Arbeitsalltag von Beratern, sondern schmecken auch so manchem Kunden nicht. Um Prozesse zu verschlanken, greifen immer mehr Berater zu standardisierten Konzepten. Diese sind idealerweise auf die Wünsche und die Risikoneigung vieler Anleger zugleich zugeschnitten.

Standards verschlanken Beratungsprozess

Es existiert mittlerweile eine große Palette an standardisierten vermögensverwaltenden Strategien, die zum Beispiel große Fondshäuser anbieten. Daneben können Berater ihre Anlagevorschläge aber auch in eine eigene Hülle gießen und diese ihren Kunden anbieten. Dazu bedarf es nicht einmal einer teuren eigenen Bafin-Lizenz. Auch gebundene Vermittler unter einem Haftungsdach können, die Unterstützung des Haftungsdachs vorausgesetzt, Vermögensverwaltungsstrategien und sogar eigene Investmentfonds auflegen. Mit etwas Geschick kann der Vermittler damit einen noch größeren Kreis als nur seine direkten Kunden begeistern. Ein Haftungsdachvermittler ohne eigene Lizenz nach Kreditwesengesetz, der eine eigene Vermögensverwaltungsstrategie oder einen Fonds auflegt, tritt formal als Berater des Fonds oder der Strategie auf. Rechtlich und steuerlich verantwortlich ist ein extern hinzugezogener Vermögensverwalter – oder im Falle des Fonds eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Auf den kommenden Seiten stellen wir vier Beispiele aus der Praxis vor >>

Grafik: Wer bei standardisierten Strategien unter einem Haftungsdach mitwirkt
Beim Fonds-Advisory ist in der Regel die Firma des vertraglich gebundenen Vermittlers der Initiator. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) beauftragt entweder einen hausinternen oder externen Portfoliomanager. Bei der standardisierten Vermögensverwaltung übernimmt ein externer Vermögensverwalter das Portfoliomangement, die KVG fällt weg.

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