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Ausgleichsanspruch bei Provisionen So sorgt LVRG für Streit zwischen Versicherer und Vertretern

Lesedauer: 2 Minuten

Mit dem LVRG und der dort verordneten Senkung der Abschlusskosten bei Versicherungsverträgen schrumpfen die Provisionen der Versicherungsvermittler. Doch das ist noch nicht alles, meint Tessa Schoof, die Vertriebsrechts-Spezialistin der Kanzlei Taylor Wessing. Denn das neue Gesetz wirke sich auch auf Ausgleichszahlungen für Vertreter, die ein Versicherungsunternehmen verlassen, aus, zitiert das Versicherungsjournal die Rechtsexpertin. 

Denn für Vertreter gelten laut Schoof einige Besonderheiten. So steht ihnen ein Ausgleich für Dynamikprovisionen zwar zweifelsfrei zu. Bei der Bestandspflege, also den Verwaltungs- und Folgeprovisionen, ist die Rechtslage allerdings nicht so klar. Hier sollten endlich klare vertragliche Regelungen geschaffen werden, fordert die Juristin. Sonst drohe Streit zwischen Versicherern und ausscheidenden Vertretern. 

Neben der Frage, ob überhaupt ein Ausgleichsanspruch besteht, kann auch dessen Höhe ein Streitpunkt sein. Grundsätzlich müsse der Vermittler nämlich darlegen, wie hoch sein Provisionsverlust und damit der Unternehmervorteil ist. Dies sei aber faktisch kaum möglich, so Schoof. Daher  hätten die schon vor Jahren von verschiedenen Spitzenverbänden entwickelten „Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs“ in der Praxis  an Bedeutung gewonnen. Immerhin seien danach inzwischen mehr als 100.000 Fälle abgewickelt worden.

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