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Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler So verlief die Anhörung im Bundestag

Fragestunde im Bundestag: Vertreter von Bund und Ländern befragten heute Experten zum geplanten neuen Aufsichtsregime für Finanzanlagenvermittler.
Fragestunde im Bundestag: Vertreter von Bund und Ländern befragten heute Experten zum geplanten neuen Aufsichtsregime für Finanzanlagenvermittler. | Foto: Bundestag/Screenshot

Der 27. Mai war ein wegweisendes Datum für das geplante FinAnlVÜG – den Regierungsentwurf für das Gesetz, das 34f- und 34h-Berater unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bringen will.

Der Finanzausschuss des Bundestags hatte zur Verbändeanhörung eingeladen. Gäste der Fragerunde waren Vertreter der Vermittlerverbände Votum und AfW, des Bundesverbands deutscher Vermögensberater (BDV), des Bankenverbands Deutsche Kreditwirtschaft sowie des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Hinzu kamen die Versicherungsexperten Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund, Lars Klöhn von der Humboldt-Universität Berlin, sowie der Bankenrechtler Peter Mattil. Als Vertreterin der Bafin stand Elisabeth Roegele, als Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) Rainer Kambeck den Abgeordneten Rede und Antwort.

Einwände der Vermittlerverbände

Die Vertreter der Finanzanlagenvermittler und -berater äußerten sich klar ablehnend gegenüber dem Gesetzentwurf – der planmäßig am 19. Juni den Bundestag passieren soll.

Das Aufsichtsniveau bei kleineren Vermittlerbetrieben sei nicht schlechter als im Bankenvertrieb, sagte Martin Klein vom Vermittlerverband Votum. Es sei auch kein systemisches Fehlverhalten bei Vermittlern mit Lizenz nach Paragrafen 34f oder 34h Gewerbeordnung erkennbar. Für einen Aufsichtswechsel bestehe somit kein Bedarf. 

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Norman Wirth vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW führte die Kosten ins Feld: Die Bundesregierung rechne mit 985 Euro, die die Beaufsichtigten jährlich für die eigene Bafin-Aufsicht entrichten müssten. Die Rechnung gehe allerdings nur auf, wenn auch alle rund 37.000 Finanzanlagenvermittler eine eigene Bafin-Lizenz beantragten. Scheide ein Teil der Vermittler aus dem Markt aus oder arbeite unter fremder Lizenz weiter – was der Gesetzentwurf ermöglichen will – fielen für die verbleibenden Lizenznehmer höhere Gebühren an.

Protest kam auch vom Verband deutscher Vermögensberater: Eine Selbstauskunft der Vermittler, die an die Stelle des jährlichen Wirtschaftsprüfberichts treten soll, würde das Aufsichtsniveau eher senken anstatt es zu heben, befürchtete BDV-Vizechef Helge Lach.

Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund sah die vermeintliche Qualitätsverbesserung im Falle einer Bafin-Aufsicht „weder empirisch belegt noch überzeugend dogmatisch begründet“. Statt zu vereinheitlichen, würde das anvisierte Gesetz die Aufsichtsstruktur erst recht zersplittern – denn viele Finanzvermittler seien gleichzeitig als Versicherungsvermittler aktiv und hier weiter den IHKs rechenschaftspflichtig.