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Betriebliche Vorsorge „4 Stellschrauben für eine sinnvolle bAV-Reform“

Von in Betriebliche Altersvorsorge (bAV)Lesedauer: 2 Minuten
Thomas Dommermuth (links) und Frank Nobis, IVFP
Thomas Dommermuth (links) und Frank Nobis, IVFP | Foto: Dominik Garban

DAS INVESTMENT: Die Bundesregierung möchte die bAV reformieren. Was halten Sie von den bislang bekannt gewordenen Plänen?

Thomas Dommermuth: Die Stärkung der bAV kann nur dann gelingen, wenn die Menschen sie auch tatsächlich wollen. Dazu muss man ihre Attraktivität steigern. Es hat keinen Sinn, über die Sozialpartner etwas zu verordnen, was sich im Vergleich zur privaten, nicht geförderten Alternative als suboptimal erweist. Die Vorsorge muss sich richtig lohnen, insbesondere in Niedrigzinsphasen, sonst würde die Reform erneut ein Flop.

An welchen Stellschrauben muss Ihrer Ansicht nach noch gedreht werden?

Dommermuth:

  • Es müsste ein Opt-Out in der Entgeltumwandlung eingeführt werden, also die Möglichkeit, das angebotene bAV-Modell abzulehnen.
  • Auch die reine Beitragszusage darf nicht fehlen. Sie macht die bAV für Arbeitgeber kalkulierbarer, mindert die Risiken und ermöglicht eine stärkere Integration kapitalmarktorientierter Anlageformen.
  • Außerdem darf die bAV nicht weiter auf die Grundsicherung angerechnet werden.
  • Last but not least müsste die Belastung durch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung reduziert werden.

Warum sollten Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung einführen?

Frank Nobis: Die bKV dient gemeinhin der Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Umfragen zeigen, dass die bKV als Sozialleistung des Arbeitgebers hoch anerkannt wird. Sie kann aber viel mehr: Eine Absicherung im stationären und oder ambulanten Bereich hilft Mitarbeitern, im Krankheitsfall schneller zu genesen. Das bedeutet für den Arbeitgeber einen großen wirtschaftlichen Vorteil.

Gibt es weitere Vorteile, von denen auch die Arbeitnehmer profitieren?

Nobis: Ja. Vor allem ist die Aufnahme der gesamten Belegschaft ohne Gesundheitsprüfung zu nennen. Dieser Kollektivgedanke ist einzigartig und ermöglicht auch gesundheitlich vorgeschädigten Mitarbeitern einen hervorragenden Schutz. So sind die Leistungen für sie sofort erlebbar. Ein Mitarbeiter, der im Krankheitsfall durch die bKV eine hervorragende Behandlung und Genesung erfährt, entwickelt eine hohe Bindung an den Arbeitgeber. Selbsteinfache Zusatzleistungen wie die Kostenübernahme für eine Brille empfinden Arbeitnehmer als qualitativ hochwertige Absicherung.

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