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„Chance zur Verbesserung verpasst“ Diese 3 Forderungen stellt der Bundesrat an die bAV-Reform

Von in Betriebliche Altersvorsorge (bAV)Lesedauer: 3 Minuten
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Der Bundesrat stelle im Kern drei wesentliche Forderungen an den Regierungsentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz, erklärt Michael Karst, der bei Willis Towers Watsons im Bereich Pensions den Fachbereich Recht leitet. Diese sind:

  1. Prüfung, ob die Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten auch außerhalb von Riester-Verträgen gesenkt werden können.

„Ein praktisch wichtiger Punkt, der bei vielen Betriebsrentnern aktuell für erheblichen Unmut sorgt und damit die bAV in der Öffentlichkeit belastet“, kommentiert Karst. Dem sollte der Bundestag unbedingt noch weiter nachgehen.

  1. Bei der reinen Beitragszusage soll es nur für Direktversicherungen Voll- oder Teilgarantien geben.
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Laut Karst ist das ist eine Durchbrechung des Garantieverbots. Dieses ist im Regierungsentwurf festgehalten und hat den Zweck, die erheblichen Kosten für Garantieabsicherungen in der neuen Zusageform zu vermeiden. „Insofern ist dies ein Rückschritt im Vergleich zur Ausgangsfassung des Gesetzentwurfs.“

  1. Es soll zudem geprüft werden, ob die Riesterzulagen nicht deutlicher angehoben werden können. Zugleich soll eine Dynamisierung der Riesterzulagen vorgenommen werden.

„Dies erscheint im Zusammenhang mit dem neuen bAV-Riester, der dann wie bei den privaten Riesterverträgen in der Bezugsphase sozialversicherungsfrei ist, folgerichtig und würde Riesterverträge attraktiv machen“, so Karst.

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