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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 3 Minuten

EU-weite Regeln Banker erwartet jetzt endgültige Bonus-Grenze

Die Banken in Europa werden bald genau wissen, wo die Aufsicht die Grenze zwischen fester und variabler Vergütung zieht. Die Institute versuchen, die weltweit schärfsten Bonusvorschriften abzuschwächen.

Die European Banking Authority plant für nächste Woche die Veröffentlichung der endgültigen Richtlinien zu unter die EU-Einschränkungen für Boni fallenden variablen Vergütungen, die die feste Bezahlung um mehr als das Doppelte überschreiten. Die Aufsicht stellt die Regeln klar, nachdem viele Banken - vor allem britische - dazu übergegangen waren, ihren Mitarbeitern Barzuschüsse in Abhängigkeit von ihrer Position zu gewähren, um die Bonusbegrenzung zu umgehen.

Die in London ansässige EBA will sich zudem zu „einigen Ausnahmen" äußern, deren Einführung sie „für kleine und nicht-komplexe Institute erwägt, die bestimmte Kriterien erfüllen", teilte die Behörde am Donnerstag mit. Zuvor hatte die EBA erklärt, „spezifische Ausnahmen" von den Vergütungsvorschriften könnten für solche Banken sinnvoll sein, die „nicht in großem Umfang auf variable Vergütung setzen" und für Mitarbeiter, die „nur geringe Summen" an variabler Vergütung erhalten.

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Die EU-Gesetzgeber hatten strenge Bonusregeln eingeführt, um gegen die Zockerkultur vorzugehen, die sie für die Finanzkrise von 2008 verantwortlich machen. Royal Bank of Scotland und HSBC Holdings waren unter den britischen Banken, die mit Barzuschüssen reagierten. Die EBA stellte im Oktober 2014 fest, dass diese diskretionären Zahlungen in den meisten Fällen weder fix noch dauerhaft seien und daher der Bonusbegrenzung unterliegen.

Andrew Bailey, CEO der Prudential Regulation Authority bei der Bank von England, sagte am 17. November, es gebe Hinweise darauf, dass das Festeinkommen der europäischen Banker infolge der Bonusregeln gestiegen sei. Bailey erneuerte seine Kritik an der Begrenzung, die er als „ein schlechtes Stück Politik" bezeichnete, weil sie „für falsche Anreize" sorge.

Die British Bankers’ Association hatte sich dagegen gewandt, die Vorschrift auf kleine Banken anzuwenden. Der Lobbyverband erklärte, dies sei „unverhältnismäßig" und könne „die Fähigkeit kleinerer Banken, neue Mitarbeiter anzuwerben, untergraben".

Die EBA teilte im März mit, sie empfehle der EU-Kommission Gesetzesänderungen, die „eine breitere Anwendung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit" bei Vergütungen ermöglichen. Die Kommission vertritt die Ansicht, dass die Vorschriften für alle Institute gelten müssen.

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