LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Aktualisiert am 14.01.2008 - 17:17 Uhrin Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 1 Minute

Falk-Fonds: Rückforderung der Ausschüttung

Über das Vermögen des Falk Fonds 59 wurde zum 1. August 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die betroffenen 800 Anleger müssen jetzt damit rechnen, dass Insolvenzverwalter Josef Nachmann die bereits gezahlten Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro zurückfordert. Gleiches versucht er bereits bei den insolventen Fonds 68 und 71 gerichtlich durchzusetzen. Nachmann beruft sich dabei auf die Vorschrift des Paragrafen 172, Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs: Danach lebt die Haftung eines Kommanditisten wieder auf, wenn seine Einlage zu rückgezahlt wird. Und Ausschüttungen, denen kein entsprechender Gewinn der Fondsgesellschaft gegenübersteht, stellen rechtlich Kapitalrückzahlungen dar. Fraglich ist jedoch, ob die Anleger dem Zahlungsanspruch eigene Ansprüche entgegenstellen können, etwa Schadensersatz. In der ersten Instanz war der Insolvenzverwalter bisher oft erfolgreich, obergerichtliche Entscheidungen stehen noch aus. Allerdings bleiben den geschädigten Anlegern die Ansprüche gegen die beteiligten Partner erhalten, sie sollten sich daher bald von einem kapitalanlageerfahrenen Anwalt beraten lassen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen