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Finanzaufsicht muss Bürgern weiter Auskunft geben

in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten
Quelle: Fotolia
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Die Koalitionsfraktionen Union und SPD haben einen entsprechenden Passus aus dem Entwurf des Zahlungsdienste-Umsetzungsgesetzes (ZAG) entfernt. So müssen die Finanzaufsichtsichtsbehörden auch künftig den Bürgern Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilen. Die ursprünglich geplante Einschränkung ging auf eine Anregung des Bundesrates zurück und war in der Anhörung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf von Datenschützern kritisiert worden. Während die Unionsfraktion erklärte, es gebe noch weiteren Beratungsbedarf, stellte die SPD-Fraktion fest, dass mit ihr die Einfügung einer Bereichsausnahme nicht zu machen sei. Hintergrund: Der ZAG-Entwurf setzt eine Richtlinie der EU um, mit der der Zahlungsverkehr in der Europäischen Union vereinheitlicht werden soll. Bisher erbringen Kreditkartenunternehmen oder Betreiber des Finanztransfergeschäfts – ebenso wie Kreditinstitute – national oder grenzüberschreitend Zahlungsdienste, unterliegen aber in der Europäischen Union bislang keiner harmonisierten Aufsicht. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen von Union, SPD und FDP angenommen. Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf. „Um die Lehren aus der Finanzkrise zu ziehen, muss auch transparent gemacht werden, wie die Bankenaufsicht im Einzelfall gehandelt hat. Ihre Akten dürfen nicht verschlossen bleiben“, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler. Die Union begrüßte die Harmonisierung, weil unter anderem das Geld der Verbraucher bei Insolvenzen besser abgesichert sei. Die SPD-Fraktion hob hervor, dass die Umsetzung der Richtlinie eine wichtige Maßnahme für neue Produkte wie das europäische Lastschriftverfahren sei. Link zum Gesetzentwurf
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