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Finanzplaner Forum 2017 Update für Berater bei Regulierung, Digitalisierung und Steuern

Initiatoren des Finanzplaner Forums Otto Lucius und Guido Küsters
Initiatoren des Finanzplaner Forums Otto Lucius und Guido Küsters | Foto: Axel Jusselt

Die Bildungsinitiative des Finanzplaner Forums ist seit mehr als drei Jahren bundesweit und in Österreich aktiv. Bereits zum dritten Mal wurde ein zweitätiger Fortbildungskongress in Düsseldorf abgehalten. Die Initiatoren des Finanzplaner Forums, Professor Otto Lucius und Guido Küsters, hatten ein dichtes Programm mit mehr als einem Dutzend praxiserfahrener Referenten zusammengestellt.

Den Auftakt machte die Finanzaufsicht. Dorothee Kohleick, Leiterin des Referats für Verbraucherschutz von der Bafin, gab einen aktuellen Überblick über die Entwicklungen bei IDD und PRIIPs aus Sicht der Aufsicht. „Wir sollen Finanzstabilität, die Funktionsfähigkeit und die Integrität des Finanzsystems herstellen auf dem größten Finanzmarkt Kontinentaleuropas und schaffen damit Vertrauen für alle Marktteilnehmer“, beschrieb Kohleick die Hauptaufgabe der Bafin. Erst seit 2015 hat die Aufsichtsbehörde ein offizielles explizites Verbraucherschutzmandat für alle drei Zuständigkeitsbereiche Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister.

Eigene Abteilung zum Verbraucherschutz

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Eine eigene Verbraucherschutzabteilung wurde neu im Geschäftsbereich der Wertpapieraufsicht eingerichtet. „Dort haben wir einen Nährboden für den Verbraucherschutz, weil wir dort seit jeher auch die Verhaltensregeln beaufsichtigt haben.“ Derzeit habe das Referat Verbraucherschutz 140 Mitarbeiter, zehn weitere sind geplant.

Die Referatsleiterin schilderte die vielschichtigen verschiedenen Verfahren und Regelungsebenen der Regulierung auf europäischer und deutscher Ebene. Aktuell sei das Umsetzungsgesetz zur Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD planmäßig auf dem Weg. Es werde derzeit im Bundesrat beraten und voraussichtlich im Sommer im Parlament verabschiedet werden.

„Unternehmen sollen bereits bei der Herstellung und Entwicklung von Versicherungsprodukten Verbraucherschutzinteressen ermöglichen und sicherstellen, dass die Produkte an die richtige Zielgruppe verkauft werden“, sagte Kohleick. Entsprechende neue Abläufe in den Unternehmen sollen dies steuern und überwachen. Eine klassische Produktzulassung wie im Versicherungsbereich vor 1994 auf dem deutschen Markt werde es aber nicht geben.

Das reine Ausführungsgeschäft („execution-only“) wird über die IDD für nicht-komplexe Versicherungsprodukte ermöglicht. Hier fehlt es derzeit noch an Abgrenzung, ein Konsultationsentwurf für die Leitlinien existiert aber bereits. „Die Bestimmung der Nicht-Komplexität ist teilweise an Mifid-II-Produkte geknüpft. Der Entwurf kann so ausgelegt werden, dass sämtliche Kapitallebensversicherungen mit Überschussbeteiligungen unter Umständen als komplex eingestuft werden. Das könnte zu dem ungewollten Ergebnis führen, dass die eigentlich riskanteren fondsgebundenen Lebensversicherungen bei einfacher Konstruktion nicht als nicht komplex eingestuft werden“, sagte Kohleick. Hier sei aber noch nichts entschieden. Die Bafin werde sich dafür einsetzen, Wertungswidersprüche aufzulösen.

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