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Finanztransaktionssteuer EuGH weist die Klage Großbritanniens ab

Großbritannien scheiterte vor dem EuGH mit seiner Klage gegen die geplante Finanztransaktionssteuer (Aktenzeichen: C-209/13). Der EU-Ratsbeschluss vom Januar 2013, gegen den sich die Klage richtet, enthalte keine Details der Finanztransaktionssteuer und beziehe sich nur auf eine verstärkte Zusammenarbeit von EU-Ländern, entschieden die Richter. Daher könne man derzeit noch nicht prüfen, ob er negative Auswirkungen auf den Finanzplatz London haben würde.

Die elf EU-Staaten, darunter auch Deutschland, hatten im Januar 2013 eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Einführung einer Finanztransaktionssteuer beschlossen, nachdem sie im EU-Rat dafür keine einstimmige Mehrheit finden konnten.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für Europa und macht den Weg frei, endlich Verursacher der Finanzkrise an den Kosten der Krise zu beteiligen“, kommentiert Carsten Sieling (SPD), Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags das Urteil.

Die Briten sehen das anders. Dass die Richter sich nicht zur konkreten Ausgestaltung der Steuer äußerten, stimmt sie optimistisch. „Die Entscheidung bestätigt, dass Großbritannien in der Lage sein wird, den endgültigen Vorschlag für die Börsensteuer anzufechten, wenn dieser nicht in unserem nationalen Interesse sein sollte", zitiert „Die Zeit“ in ihrer Online-Ausgabe das britische Finanzministerium. Auch Anwälte gehen laut „Zeit“ davon aus, dass eine neue Klage möglich ist.

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