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Finanzvermittler aufgepasst Regionale Unterschiede bei 34f-Erlaubniserweiterung

Lesedauer: 1 Minute
Wollen Finanzvermittler ihre 34f-Erlaubnis zum Beispiel noch um geschlossene Investmentvermögen oder Vermögensanlagen erweitern, müssen sie bundesweit unterschiedlich vorgehen. Das hat die Akademie für Finanzberatung Going Public herausgefunden.

In München und Oberbayern müssen Vermittler ihre Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse erneut unter Beweis stellen, wenn sie ihre Bereiche drei Monate nach der eigentlichen 34f-Erlaubnis noch erweitern wollen. Auch die IHK zu Kiel überprüft diese Punkte erneut – jedoch erst bei einem Antrag sechs Monate nach der eigentlichen Erlaubnis.

Noch mal anders ist es bei der Handelskammer (HK) Hamburg. Hier können Vermittler ihre Bereiche bis zum 31. Dezember 2014 noch erweitern, ohne dass die Kammer sie erneut prüft. Ab dem 01. Januar 2015 nimmt dann aber auch die HK Hamburg Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse unter die Lupe. Das aber auch nur, wenn sie die eigentliche Erlaubnis im vereinfachten Verfahren erteilt hatte. Alle anderen Vermittler haben noch weitere 12 Monate Zeit.

Diese regionalen Unterschiede zeigen laut Going Public, dass es sich nicht um eine gesetzliche Regelung handelt. Vielmehr sei es eine Verwaltungspraxis, bei der die zuständigen Stellen selbst abwägen könnten.

„Wir empfehlen allen Vermittlern, die ihren 34f noch erweitern möchten, jetzt noch schnell die zuständige IHK nach ihrer Verwaltungsvorschrift zu fragen“, rät Wolfgang Kuckertz, Vorstandsmitglied bei Going Public. So könnten Vermittler vereinfachte Verfahren - wie zum Beispiel in Hamburg – noch nutzen.

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