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in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten

Flexibilität versus Sicherheit Darum haben sich Honorarberater für oder gegen den § 34h entschieden

Moniert unter anderem die steuerliche Ungleichbehandlung von Honorar- und Provisionsberatung: Holger Scheve
Moniert unter anderem die steuerliche Ungleichbehandlung von Honorar- und Provisionsberatung: Holger Scheve

Die Stimmen hat Finanzberater Holger Scheve gesammelt und freundlicherweise DAS INVESTMENT.com zur Verfügung gestellt.

Pro 34h 

Objektive Maßstäbe 

Rene Harders: „Wir sind bekennende honorarbasierte Finanz- und Vermögensberater. Zulassung als Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO untermauert diesen Anspruch nun auch nach objektiven Maßstäben.“

Klare Abgrenzung zu Mischmodellen

Lothar Eller: „Der § 34h ist eine klare Abgrenzung zu Mischmodellen"

Sicherheit für den Kunden

Elgin Gorissen-van Hoek: „Nur beim Honorar-Finanzanlagenberater kann der Mandant 100 Prozent sicher sein: Der Berater ist wirklich unabhängig und steht auf der Seite des Mandanten“.

Interessenskonflikte und Fehlanreize durch hohe Provisionszahlungen entfallen

Reiner Braun: Interessenskonflikte und Fehlanreize durch hohe Provisionszahlungen entfallen bei einer Zulassung nach §34h GewO. Der Gesetzgeber hat bewusst als letzten Wortbestandteil -berater und nicht wie beim 34f -vermittler gewählt: Für mich ein ganz wesentlicher Unterschied."

Abgrenzung vom kurzfristigen Verkauf

Carsten Skop: Mit seiner 34h-Zulassung kann sich der Berater vom kurzfristigen Verkauf und auf maximale Provisionserlöse ausgerichteten Bank- und Versicherungsvertrieben abgrenzen. 



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