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Aktualisiert am 12.04.2016 - 10:44 Uhrin VersicherungenLesedauer: 5 Minuten

GDV und BdV kommentieren Wie sicher ist die Riester-Beitragsgarantie?

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„Deutliche Kürzungen bei Bewertungsreserven“

„Bereits seit dem Inkrafttreten des LVRGs beobachten wir deutliche Leistungskürzungen bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven“, so Kleinlein weiter. Damit sinkt die Überschussbeteiligung am Ende der LV-Vertragslaufzeit. Die Folge: „Das Vertrauen in die Institution Lebensversicherung wird in ihren Grundfesten erschüttert.“

„Falls eines Tages daneben auch noch die garantierten Leistungen eingeschränkt werden sollten, würde sich das sicherlich noch schlimmer anfühlen. Denn damit würde endgültig offenbar, dass die Lebensversicherer versagt haben und ihre Garantieversprechen nicht halten können.“

Damit sei eine gekürzte Garantieleistung vor allem ein sozialpolitisches Signal: „Es wäre qualitativ zwar etwas Anderes, aber quantitativ in vielen Fällen sogar unbedeutender als die schon gekürzten Überschüsse.“

„Regeln zur Zinszusatzreserve überdenken“

Politischen Handlungsbedarf, um Versicherte vor einer drohenden Herabsetzung der Versicherungssummen zu schützen, sieht der BdV-Vorstandssprecher nicht: „Da keine akute Schieflage droht, sollten jetzt vorrangig die Regeln zur Zinszusatzreserve überdacht werden, denn die belasten die Unternehmen zunehmend stärker.“

Zwar aus unterschiedlichen Beweggründen, aber dennoch einhellig fordert der BdV ebenso wie der GDV und die Aktuarvereinigung, dass die Versicherungsgesellschaften bei den bisher übermäßigen Vorgaben für die Zinszusatzreserve entlastet werden.

„Grundsätzlich ein sinnvolles Instrument“

Die Zinszusatzreserve sei grundsätzlich ein sinnvolles Instrument“, kommentiert ein Sprecher des GDV auf Anfrage von DAS INVESTMENT.com. Aber: „Der Mechanismus wurde allerding in einer Zeit konzipiert, als ein Nullzins und EZB-Strafzinsen für Bankeinlagen unvorstellbar erschienen.“

Um im aktuellen Niedrigzinsumfeld eine drohende Überforderung durch die Zinszusatzreserve zu vermeiden, solle das Instrument modifiziert werden. Konkret solle den Unternehmen ermöglicht werden, die Reserve langsamer aufzubauen.

„Reserven von rund 32 Milliarden Euro“

Mit der Zinszusatzreserve haben die deutschen Lebensversicherer hohe zusätzliche Rücklagen für ihre Garantiezusagen aufgebaut, so der GDV-Sprecher weiter. „Mittlerweile beläuft sich die Reserve auf rund 32 Milliarden Euro.“ Eine laut Protektor-Satzung nicht von ihr zu tragende Insolvenz eines Lebensversicherers erscheint derzeit unrealistisch.

Für dieses Worst-Case-Szenario bestehe zwar bereits seit über einem Jahrhundert die in Paragraf 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vorgesehene Möglichkeit, die Garantien herabzusetzen. Doch diese Maßnahme zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens ist noch nie notwendig geworden.

In Paragraf 222 VAG wurde dagegen die Übertragung von Versicherungsbeständen und diesen zugeordneten Vermögenswerten auf den Sicherungsfonds geregelt. Das widerspreche dem Paragrafen 314 VAG nicht, so der GDV-Sprecher. Die beiden für verschiedene Krisenstufen vorgesehenen Regelungen seien sind nicht widersprüchlich und stellen auch keinen Missstand dar.

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