Gesetzliche Rentenversicherung: Der Stoff, aus dem Märchen sind
Svetlana Kerschner

Das gilt nur für Frauen, die vor 1952 geboren sind. Sie können ab dem 60. Lebensjahr in Rente gehen, wenn sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und ab dem 40. Geburtstag Mindestens 121 Kalendermonate Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Außerdem müssen sie dann einen Abschlag in Kauf nehmen.
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