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Aktualisiert am 05.11.2019 - 09:57 Uhrin NewsLesedauer: 6 Minuten

Grundsteuerreform, Mietendeckel & Co. Was ändert sich für Immobilienbesitzer?

Was ändert sich für Immobilienbesitzer?
Foto: Alexander Limbach

Grundsteuerreform

Die Abstimmung im Bundestag fand am 18. Oktober 2019 statt. Votiert hatten von 644 Abgeordnete insgesamt 495. Die Zwei-Drittel-Mehrheit wurde damit bei der Abstimmung erreicht. Da es zuvor zu Diskussionen kam, wurde im Gesetzesentwurf ein entsprechender Passus hinzugefügt. Dieser erfreut auch die Immobilienbranche.

Der Passus besagt, dass beim Einsatz eines Ländermodells vom entsprechenden Bundesland keine zusätzlichen Berechnungen erfolgen muss, die nach dem Bundesmodell für Länderfinanzausgleichs-Zwecke erfolgt.

Auf diese Weise soll seitens der Bundesregierung versichert werden, dass auch künftig die Steuerbürger nicht zwei Steuererklärungen machen müssten, um die Grundsteuer-Erhebung abzugeben.

Mehr oder weniger Grundsteuer in Zukunft?

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Die große Frage für Immobilienbesitzer ist allerdings, ob sie künftig durch die Reform mehr oder weniger Grundsteuer zahlen müssen. Durch diese Reform wird die Antwort darauf nicht gegeben, da Kommunen immer noch das letzte Wort haben. Auf diese Weise können individuelle Hebesetze festgelegt werden.

Je nach Wohnort kann sich die Grundsteuer für eine gleiche Immobilie daher gut um mehrere hundert Euro unterscheiden, je nach Kommune. Scholz betont allerdings, dass er davon ausginge, dass die Kommunen ihre Sätze entsprechend so anpassen, dass die Bürger „im Durchschnitt“ nicht mehr zahlen müssen. Bei einigen Bürgern würde mehr und bei anderen Bürgern weniger Grundsteuer anfallen. Die Hebesätze müssen „verantwortungsvoll gestaltet werden“, mahnt Hans Michelbach von der CSU, Finanzpolitiker der Union.

Komplizierte Wertermittlung von Immobilien

Vor der Bundestag-Abstimmung der Bundesländer wurden diese von Michelbach aufgefordert, vom Scholz-Modell, welches im Februar 2019 im Eckpunkte-Papier festgehalten wurde, abzuweichen.