Herabsetzungsbefugnis beim Krankentagegeld
„Versicherungsmakler müssen Bestandskunden informieren“
Unter bestimmten Umständen können Versicherer ein Krankentagegeld herabsetzen. Zwar hat der Bundesgerichtshof die ursprüngliche Klausel in den Musterbedingungen wegen Intransparenz für unwirksam erklärt, nun gibt es aber eine neue, die die Versicherer laut KVProfi Thorulf Müller auch für Bestandskunden anwenden. Warum er das für rechtswidrig hält und was Makler nun tun müssen, erfahren Sie hier.