Immobilienmarkt Bremen zieht Mietpreisbremse – mit Ausnahme
Jetzt auch in Bremen: Der Senat der Hansestadt hat per Verordnung beschlossen, dass die Mietpreisbremse zum 1. Dezember 2015 in Kraft treten soll. Sie gilt nur für die Stadt Bremen selbst, nicht für das ebenfalls zum Bundesland gehörende Bremerhaven. Vorläufig ist sie bis zum 20. November 2020 befristet. Damit ist Bremen zusammen mit Schleswig-Holstein das achte Bundesland, das die Regelung noch in diesem Jahr umsetzt.
Die Mietpreisbremse, also die Möglichkeit, in besonders gefragten Wohngebieten Mieten zu deckeln, wurde im April dieses Jahres per Bundesgesetz eingeführt. So darf bei Neuvermietungen die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind Erstvermietungen, die nach dem 1. Oktober 2015 vorgenommen wurden, sowie Wiedervermietungen nach umfassenden Modernisierungsmaßnahmen. Jedes Bundesland kann für sich definieren, in welchen Regionen es die Regelung anwenden möchte.
Die Mietpreisbremse, also die Möglichkeit, in besonders gefragten Wohngebieten Mieten zu deckeln, wurde im April dieses Jahres per Bundesgesetz eingeführt. So darf bei Neuvermietungen die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind Erstvermietungen, die nach dem 1. Oktober 2015 vorgenommen wurden, sowie Wiedervermietungen nach umfassenden Modernisierungsmaßnahmen. Jedes Bundesland kann für sich definieren, in welchen Regionen es die Regelung anwenden möchte.
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