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Neuregelung zuerst in Berlin umgesetzt Streit um die Mietpreisbremse

Am heutigen 1. Juni tritt in Berlin die Mietpreisbremse in Kraft. In der Bundeshauptstadt darf in ausgewiesenen Gebieten mit Wohnraumnotstand bei Neuvermietungen die Miete nicht mehr höher als die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent angesetzt werden.

Berlin ist das erste Bundesland, das damit das Gesetz zur Mietregulierung umsetzt. Das Gesetz hat Ende März den Bundesrat passiert. Seitdem ist es an den Ländern, Gebiete zu bestimmen, in denen die neuen Regelungen gelten sollen. Doch damit lassen sich viele Bundesländer Zeit.

Nach Berlin nennt als nächstes Bundesland Nordrhein-Westfalen einen konkreten Einführungstermin, den 1. Juli. Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg könnten in diesem Sommer folgen. Einige Bundesländer arbeiten an der Umsetzung und stellen eine baldige Einführung in Aussicht. Andere, wie Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern oder das Saarland, haben das Problem auf der Agenda ganz nach hinten geschoben oder sehen vorerst keinen Umsetzungsbedarf.

Hier greift keine Mietpreisbremse

Das Gesetz hält jedoch auch Ausnahmen parat. Bei Wohngebäuden, die ab dem 1. Oktober gebaut wurden, gibt es keine entsprechende Mietdeckelung. Ebenfalls ausgenommen sind Erstvermietungen nach umfassenden Modernisierungsmaßnahmen.

Zusammen mit der Mietpreisobergrenze wird auch das sogenannte Bestellerprinzip bei der Maklercourtage gesetzlich gestärkt. Wer einen Makler mit der Wohnungsvermittlung betraut, muss für dessen Leistung auch zahlen. Damit sollen Vermittlungsgebühren, die bislang oft den zukünftigen Mietern einer Wohnung aufgedrückt wurden, fortan durch den Vermieter zu entrichten sein – er hat schließlich den Makler beauftragt.

Die Kritiker

Das neue Gesetz stößt nicht überall auf Gegenliebe. Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, sieht das Problem vom falschen Ende her angegangen: Eine Mietpreisbeschränkung allein bringe keine Entspannung der Märkte, so Kießling. Wichtig wäre es, stattdessen ausreichend Wohnraum für eine wachsende und alternde Gesellschaft zu schaffen. Durch Mietpreisbeschränkungen könnten Vermieter zukünftig eher an Modernisierungsmaßnahmen sparen wollen.

Der Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen Axel Gedaschko sieht laut „Focus“ die Gefahr, dass der Wohnungsmarkt noch knapper wird: Viele Vermieter könnten dazu übergehen, ihre Wohnungen eher zu verkaufen, anstatt sie unrentabel zu vermieten.

Der Berufsstand der Makler schließlich fürchtet durch den Wegfall des Bestellerprinzips große Umsatzeinbußen. Eben hat das Bundesverfassungsgericht die Klagen zweier Immobilienmakler abgewiesen, die sich durch das neue Gesetz in ihrer Exsitenz bedroht sahen.    

Mietspiegel angezweifelt

Im Vorreiterland der Mietpreisbremse Berlin indessen ist weiterer Ärger vorprogrammiert: Zum Stolperstein könnte die „ortsübliche Vergleichsmiete“ werden. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat Anfang Mai angezweifelt, dass der lokale Mietspiegel für das Jahr 2013 nach wissenschaftlichen Grundsätzen erhoben wurde.

Der aktuelle Mietspiegel, den der Berliner Senat erst Anfang Mai präsentiert hat, könnte in Zukunft noch einige Angriffsfläche bieten.

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