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Jahrespressekonferenz der Finanzaufsicht Kleine Institute entlasten: Bafin-Chef über die Finanzmarkt-Regulierung und IT-Sicherheit

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In rund 110 Fällen die Eröffnung eines Basiskontos durchgesetzt

Über die Frage, wie viel ein Basiskonto kosten dürfe, sprach Béatrice Freiwald, Exekutivdirektorin Innere Verwaltung und Recht. Abwehrpreise dürften die Kreditinstitute nicht verlangen, sagte sie, eine Höchstgrenze habe der Gesetzgeber aber bewusst nicht festgelegt. Das Entgelt müsse angemessenen sein.

„Ist es das nicht, können wir eine Bank anweisen, ihr Entgeltmodell entsprechend anzupassen“, erläuterte Freiwald. Hat ein Verbraucher das Recht auf die Einrichtung eines Basiskontos, kann die Bafin seinen Anspruch individuell durchsetzen. „Wir greifen also an dieser Stelle – und nur hier – in ein einzelnes Vertragsverhältnis unmittelbar gestaltend ein“, betonte Freiwald.

Bislang habe die Bafin in rund 110 Fällen die Eröffnung eines Basiskontos auf diese Art durchgesetzt. Nur 17 Mal habe die Behörde dies förmlich anordnen müssen, in den anderen Fällen hätten die Institute schon nach der Anhörung reagiert. 

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