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Reiseversicherungen LG Limburg urteilt gegen Policen im Schlepptau von kostenlosen Abos

Frau am Flughafen
Frau am Flughafen: Ist sie eine Abonnentin? | Foto: Shutter2U

Das Landgericht Limburg verhängt gegen die Flight Ambulance Services International (FASI) ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro. Die Richter verbieten der Vertriebsfirma, kostenlose Zeitschriften-Abos mit einer Versicherung im Schlepptau anzubieten (Aktenzeichen 5O 30/16).

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte geklagt und moniert vor allem, dass Kunden nach Abschluss eines Zeitschriftenabos eine kostenlose Testmitgliedschaft bei der FASI bekommen. Diese Testmitgliedschaft wandelt sich dann aber nach drei Monaten automatisch in ein kostenpflichtiges Versicherungspaket, wenn der Kunde nicht aktiv kündigt.

Das Landgericht Limburg gibt dem Antrag der Verbrauchschützer statt. „Wer etwas geschenkt bekommt, möchte nicht erst kündigen müssen, damit das Geschenk nicht kostenpflichtig wird. Und er muss es auch nicht“, sagt dazu Peter Grieble, Leiter Versicherungen, Pflege und Gesundheit bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

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Seit dem Jahr 2016 bereits mehren sich die Beschwerden über die FASI und ihre Vertriebspraxis. Die ehemalige FASI-Geschäftsführerin Hedvika Klenk leitet seit Juni 2007 die Geschäfte der Luftrettungs-Service-Vermittlung (LRS). Diese Firma tritt als Rettungsdienst auf und bietet anscheinend ebenfalls Mitgliedschaften an. Und auch über die LRS häufen sich mittlerweile die Beschwerden im Internet.

Klenks 2020 verstorbener Ehemann Wolfgang gründete 1971 den Wolfgang Klenk Buch- und Zeitschriftenverlag in Frankfurt am Main, stieg 1983 in die Mitgliederwerbung für den Verein für internationale Flugambulanz ein und betrieb ab 2004 mehrere Call Center für Telefonmarketing. Auch die beiden gemeinsamen Kinder leiten heute Teile des Firmennetzwerks.

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