LV 1871 schafft Berufsgruppen in der BU ab
Bei Handwerksmeistern oder Akademikern zum Beispiel berücksichtigt die LV 1871 den Anteil ihrer Bürotätigkeit, ihre Aufsichtstätigkeit und die Zahl ihrer Mitarbeiter. So wird die Einstufung differenzierter und damit auch die Prämiengestaltung. Bei kaufmännischen Angestellten, Geschäftsführern und Unternehmern rechnet die LV 1871 zusätzlich die höchste abgeschlossene Ausbildung an.
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