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Auf der unsicheren Seite Retten Betriebsschließungs-Versicherungen die Existenz in der Corona-Pandemie?

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Demnach haben 5 Prozent der rund 500 befragten kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) eine Betriebsschließungs- und knapp 14 Prozent eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen (siehe Grafik).

Betriebsunterbrechungsversicherung nutzt im Pandemie-Fall nichts

Außerdem nützt eine Betriebsunterbrechungsversicherung im Pandemie-Fall nichts. „Sie greift bedingungsgemäß vor allem dann, wenn ein Sachschaden zu einer Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung führt“, erklärt Julia Kühnle, Rechtsanwältin und Partnerin bei JuS-Rechtsanwälte Schloms & Partner in Augsburg.

Dieser Sachschaden müsse zudem durch eine versicherte Gefahr – wie etwa Sturm, Brand oder Explosion – entstanden sein. Wer eine solche Versicherung hat, sollte jedoch trotzdem sorgfältig die Vertragsbedingungen prüfen, da im Einzelfall doch Versicherungsschutz bestehen könnte.

Betriebsschließungsversicherungen hingegen decken laut der Rechtsexpertin die Fälle ab, in denen die Schließung aufgrund einer behördlichen Anordnung erfolgt. „Im Rahmen einer solchen Versicherung werden nicht nur die Kosten erstattet, die durch die behördlich bedingte Schließung entstehen, sondern auch der entgangene Gewinn.“

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