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Offene Immobilienfonds Produkte ohne KAGB-Beschränkungen

Thomas Soltau
Thomas Soltau
Die gesetzlichen Neuregelungen rund um das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sollten vor allem eines bieten: mehr Schutz für Anleger. Dazu wurden neben den Regeln für geschlossene Sachwertinvestments auch die Regeln für offene Immobilienfonds erheblich modifiziert – nicht zwangsläufig zum Vorteil der Anleger. Denn Anteile an offenen Immobilienfonds müssen nach neuem Recht vor der Rückgabe an die Fondsgesellschaft mindestens 24 Monate gehalten werden. Eine Rückgabe zu jedem Zeitpunkt, wie sie zuvor möglich war, ist damit ausgeschlossen. Zusätzlich gilt eine einjährige Kündigungsfrist. Das heißt: Anleger müssen schon ein Jahr vor der eigentlichen Rückgabe unwiderruflich erklären, dass sie ihre Anteile zurückgeben möchten. Damit eignen sich offene Immobilienfonds kaum noch für solche Investoren, denen es wichtig ist, flexibel auf ihr Kapital zugreifen zu können.

Wer trotzdem nicht auf offene Immobilienfonds als Kapitalanlage verzichten möchte, hat noch bis zum 21. Juli 2014 die Möglichkeit, die Restriktionen zu umgehen. Hintergrund ist eine Übergangsvorschrift des KAGB, die sich auf solche offenen Immobilienfonds bezieht, die zwar in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind, deren Anbieter aber im EU-Ausland sitzen. Unter der Voraussetzung, dass die Fonds schon vor Inkrafttreten des KAGB eine Vertriebszulassung in Deutschland hatten, dürfen diese Fonds noch bis zum 21. Juli 2014 nach den „alten“ Vorschriften in Deutschland angeboten werden. Beispiele hierfür sind der Semper Real Estate (WKN: A0RAVN), der Raiffeisen-Immobilienfonds (WKN: A0MTQQ), der Real Invest Austria (WKN: A0CAE1) sowie der Real Invest Europe (WKN: A0MLMM).

Zu beachten ist bei den Fonds ausländischer Anbieter allerdings, dass einige von ihnen nicht überall handelbar sind. Während der Semper Real Estate beispielsweise in der Regel ohne Probleme über die verschiedenen Depotbanken zu erwerben ist, sind andere Fonds nur eingeschränkt erhältlich. Der Swisscanto (CH) Real Estate etwa kann ausschließlich über die Börse gekauft werden. Hinzu kommt, dass der Ausgabeaufschlag je nach Fonds variiert. Daher kann es sich lohnen, den Fonds über einen Fondsvermittler zu kaufen. Hier erhalten Anleger in der Regel einen 100-prozentigen Rabatt auf den Ausgabeaufschlag.

Auch bei den ausländischen Fonds gilt: Käufe, die nach dem 21. Juli 2014 stattfinden, unterliegen den neuen Regelungen. Für Anleger bedeutet das: Wer von den Freiheiten der alten Regeln profitieren will, muss noch vor dem Stichtag in die Fonds investieren. Dann muss weder eine Mindestanlagedauer noch eine Kündigungsfrist beachtet werden – egal wann der spätere Verkauf stattfindet, denn hier gilt Bestandsschutz.


Zum Autor: Thomas Soltau ist Vertriebsleiter bei Fondsdiscount.de, einem Service der wallstreet:online capital

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