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Reaktion auf Investmentsteuerreform Veritas stellt Anteilsklassen auf ausschüttend um

Von in Unternehmens-MitteilungenLesedauer: 7 Minuten
Euromünzen: Veritas Investment stelt die Publikumsfonds auf ausschüttend um.
Euromünzen: Veritas Investment stelt die Publikumsfonds auf ausschüttend um. | Foto: Pixabay

Die Fondsgesellschaft Veritas Investment stellt die Anteilsklassen aller Publikumsfonds auf ausschüttend um. Der Grund: Die Reform des Investmentsteuerrechts, die am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Durch die Vorabpauschale müssen Anleger künftig über ein Verrechnungskonto des depotführenden Instituts, über die gesamte Haltedauer ihres Investments in einem thesaurierenden Fonds, Bargeld zur Verfügung stellen. Denn die anfallenden Steuern auf die ausschüttungsähnlichen Erträge werden künftig regelmäßig von einem Verrechnungskonto des Kunden abgebucht.

Um welchen Betrag es sich dabei handelt, wird von der depotführenden Stelle berechnet und direkt an das Finanzamt abgeführt. Mit der Umstellung auf ausschüttende Fonds wird die Ausschüttung gleichsam „automatisch“ immer für ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto sorgen, der Fonds sorgt für sich selber statt Bargeld zu verbrauchen, heißt es von Veritas Investment.

Zudem sieht der Gesetzgeber im Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) vor, als Ausgleich für die Dividendenbesteuerung auf Fondsebene 15 oder 30 Prozent der Erträge aus Investmentfonds auf Anlageebene steuerfrei zu stellen, wenn im Fonds eine Mindestinvestitionsquote in Kapitalbeteiligungen, wie beispielsweise Aktien, eingehalten wird. Dementsprechend hat Veritas für seine Aktienfonds die geforderte Mindestquote von über 51 Prozent und für Mischfonds die entsprechenden 25 Prozent in den Anlagebedingungen festgeschrieben.

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Der ETF-Dachfonds beispielsweise gilt somit nach InvStRefG als Mischfonds, der Ve-RI Listed Infrastructure als Aktienfonds. Ausnahmen sind der Börsenampelfonds und der Veri Safe. Eine starre Quote hätte nicht der Strategie entsprochen und das Fondsmanagement zu stark eingeschränkt. Auch der Ve-RI Listed Real Estate fällt durch sein Investment in REITs ebenfalls in keine der beiden Kategorien.

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