LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in MeinungenLesedauer: 5 Minuten

Rechtsanwalt Esfandiar Khorrami Vermögensabgabe ist auch keine Lösung

Fußballprofi Jonas Hector vom 1. FC Köln auf dem Weg nach Hause: Nach Lockerung der strengsten Anti-Corona-Maßnahmen fanden die ersten Bundesliga-Spiele am vergangenen Samstag erstmals vor leeren Zuschauerrängen statt.
Fußballprofi Jonas Hector vom 1. FC Köln auf dem Weg nach Hause: Nach Lockerung der strengsten Anti-Corona-Maßnahmen fanden die ersten Bundesliga-Spiele am vergangenen Samstag erstmals vor leeren Zuschauerrängen statt. | Foto: imago images / Herbert Bucco
Esfandiar Khorrami
Foto: BK Law

Die Coronavirus-Pandemie hat Regierungen weltweit dazu veranlasst, auf die wirtschaftliche Bremse zu treten. Mit diesem Bremsmanöver wurde vielen Unternehmen die Einkommensbasis genommen, weil sie ihre Dienstleistung schlicht nicht mehr anbieten dürfen oder Zulieferketten unterbrochen sind. Vorsichtige Prognosen gehen von einem europaweiten Wirtschaftseinbruch von rund acht Prozent aus. Und laut ifo-Institut rechnet hierzulande jedes dritte Unternehmen damit, die Corona-Schließungen höchstens ein viertel Jahr zu überstehen. Der negative wirtschaftliche Effekt wird von Marktbeobachtern mit dem der Weltwirtschaftskrise verglichen.

Der Lockdown geht nun bereits in die achte Woche und wird momentan teilweise und in den Bundesländern unterschiedlich schnell gelockert. Einige Unternehmen können ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, andere, wie Gastronomie oder Hotelgewerbe, müssen noch ausharren und hoffen, dass die Liquidität reicht, bis sie wieder hochfahren und mitmachen dürfen. Das mag aus gesundheitspolitischer Sicht nachvollziehbar sein. Während aber die Wirtschaft zum Teil ums Überleben und um den Erhalt von Arbeitsplätzen kämpft, hofft die Politik, allen voran Kanzleramtschef Helge Braun, dass der Staatshaushalt durchhält und die Rücklagen reichen. Andere sehen das schon heute anders und denken darüber nach, wer das Ganze am Ende bezahlen soll und fordern deshalb die Einführung einer Vermögensabgabe.

Corona rechtfertigt keine Vermögensabgabe

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Als Jurist kann ich nicht umhin, mir solcherlei Vorschläge nicht nur gesundheits- oder wirtschaftspolitisch anzuschauen. Ich denke auch daran, was in unserer Gesellschafts- und Rechtsordnung möglich und mit diesen vereinbar ist. Zwar ist eine Vermögensabgabe nicht per se verfassungswidrig. Aber die Verfassung stellt sehr hohe Anforderungen. Das dient nicht zuletzt dem Schutz des Eigentums, das zwar verpflichtet, aber eben nicht zu allem.

Ein Blick in die Geschichtsbücher zeigt, dass eine Vermögensabgabe in Deutschland bislang nur dreimal erhoben wurde, und zwar 1913 und 1919 sowie nach dem Zweiten Weltkrieg, um jeweils Kriegslasten oder Kriegskosten zu finanzieren. Ohne Zweifel handelt es sich dabei um Ereignisse mit außerordentlichem staatlichen Finanzbedarf, der weder aus dem laufenden Etat noch auf anderem Wege hätte gedeckt werden können. Das ist eine verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Erhebung einer Vermögensabgabe. Weitere Bedingungen, die nach meinem Dafürhalten erfüllt sein müssen: Einmaligkeit, Zweckgebundenheit und vor allem das Vorliegen einer staatlichen Ausnahmelage. Der Staat dürfte keine Spielräume mehr haben, das Steueraufkommen zu erhöhen, Staatsanleihen unterzubringen oder Ausgaben zu kürzen.