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Regulierung und kein Ende Eine Zwischenbilanz zu Mifid, Prips und Co.

Aktualisiert am in FondsLesedauer: 7 Minuten

So schlimm wie in diesem Frühjahr wütete das Grippevirus in unseren Breiten selten. Husten, Schnupfen, Heiserkeit überall und viele Fehlzeiten waren die Folge. Als jüngst die aktuellen Vermittlerzahlen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) bekannt gegeben wurden, mag mancher an ein spezielles Branchenvirus gedacht haben – innerhalb von nur drei Monaten war jeder neunte Finanzanlagenvermittler aus dem Register verschwunden.

Nur noch 35.917 Finanzanlagevermittler nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung sind übrig. Das mysteriöse Vermittlersterben hat tatsächlich natürliche Ursachen. „Zum Jahresende 2014 lief die Übergangsfrist für den Sachkundenachweis für sogenannte alte Hasen aus. Wer bis dahin den Sachkundenachweis nicht erbracht hat, wurde automatisch aus dem Register gelöscht“, weiß Rechtsanwalt Norman Wirth, Wirth Rechtsanwälte.

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Viele davon dürften Versicherungsvermittler mit einer Zulassung nach Paragraf 34d sein, die bisher nach der alten schwachen Regulierung über den Paragraf 34c nur nebenher Fonds und andere Finanzanlagen vermittelt haben. Die Bereinigung ist ganz im Sinn der Regulierung, denn nur wer ausreichend qualifiziert ist und die weiteren Anforderungen, unter anderem Vermögensschaden-Haftpflicht, guten Leumund oder Zuverlässigkeit, erfüllt, erhält eine Erlaubnis.

„Die fehlende Sachkunde ist die wahrscheinlichste Erklärung“, bestätigt Mona Moraht vom DIHK. „Die Abmeldungen kommen von den IHKs und regionalen Gewerbeämtern in unser System, zentral erfassen wir dazu keinen Grund für die Streichung. Wir haben aber aufgrund dieses großen Schwundes extra unsere Technik überprüfen lassen.“



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