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Richtlinie für Versicherungs-Vertrieb IDD Ende Juni in deutsches Recht umgesetzt

Von in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Der Bundestag wird voraussichtlich noch Ende Juni das Gesetz zur Umsetzung der Vermittlerrichtlinie IDD abschließend auf den Weg bringen. Darüber berichtet das Branchenportal Versicherungsjournal.de. Es beruft sich dabei auf Informationen aus Kreisen der für die Umsetzung zuständigen Berichterstatter der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Ob es am jetzigen Entwurf noch Änderungen geben werde, heißt es den internen Informationen zufolge weiter.

Federführend mit der Umsetzung beauftragt ist der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie. Daneben sind allerdings auch die Finanzpolitiker und Verbraucherschützer der Regierungskoalition beteiligt.

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Die Umsetzung der europäischen Richtlinie IDD ist in der Branche ein viel diskutiertes Thema. Im Vorfeld hatten sich auch mehrere Vermittler-Interessenverbände zu Wort gemeldet.

Bei einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf Ende Mai hatte Frank Rottenbacher vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW zum wiederholten Male vor dem im Gesetz angepeilten Vergütungsmodell gewarnt: Vermittler sollen laut dem Gesetzentwurf ihre Vergütung ausschließlich durch die Produktanbieter in Form von Provisionen erhalten dürfen. Darüber hinaus sollen sie mit ihren Kunden keine Honorare mehr vereinbaren dürfen. Ein gemischtes Geschäftsmodell beschere vielen Vermittlern allerdings einen signifikanten Anteil ihrer Umsätze, betonte Rottenbacher. Andere Vermittler-Interessenverbände hatten sich in der Frage ähnlich kritisch geäußert.

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