Riestern in schwierigen Lebenslagen
Ist es aus einem anderen Grund finanziell eng für den Riester-Sparer geworden, etwa weil er kurzarbeiten muss, und kann er deshalb die vollen Riesterbeiträge nicht zahlen, ist eine Beitragskürzung möglich. Dann gibt es aber nur die staatliche Förderung für den anteilig eingezahlten Beitrag.
Geht gar nichts mehr, kann ein Sparer vorübergehend also gar keine Beiträge mehr aufbringen, empfiehlt es sich, den Vertrag ruhen zu lassen. Eine Vertragskündigung sollte nur im Extremfall infrage kommen, wenn das angesparte Vermögen tatsächlich dringend benötigt wird. Denn bevor das Geld auf dem Konto des Sparers ankommt, hat der Staat bereits alle Zulagen sowie die einmal gewährten Steuervorteile abgezogen. Zudem wird mit der nächsten Steuererklärung ein Nachschlag ans Finanzamt fällig, weil alle Erträge versteuert werden müssen.
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