Schutz vor Bankpleite: 50.000 Euro sind sicher
Bankkunden bekommen bei der Pleite ihres Kreditinstituts ihr Geld demnach in Zukunft in voller Höhe erstattet und nicht nur zu 90 Prozent. Daneben soll das Geld im Entschädigungsfall künftig auch deutlich schneller an die Verbraucher zurückfließen. Hatten die Entschädigungseinrichtungen bislang maximal drei Monate Zeit, müssen sie das Guthaben in Zukunft innerhalb von allerhöchstens 30 Tagen überweisen. Mit der Überarbeitung der Einlagensicherung setzt der Bund EU-Recht um. Die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen sind nur ein Teil der Einlagensicherung in Deutschland. Im Falle einer Bankpleite haften für Beträge, die über die Pflichtsicherung hinausgehen, freiwillige Sicherungsfonds der Banken, Sparkasse und Genossenschaftsbanken. Diese sichern bei einer Bankpleite den Rest des Sparguthabens ab. Unter die Einlagensicherung fallen Sparbücher und Sparbriefe sowie Giro-, Tages- und Festgeldkonten. Aktien oder Fondsanteile werden von einer Bankpleite nicht berührt. Die Bank verwaltet die Papiere nur, sie bleiben aber Eigentum des Kunden. Zertifikate sind bei einer Bankpleite hingegen meist nicht abgesichert.
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