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Schutz vor Bankpleite: 50.000 Euro sind sicher

in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute
Quelle: Fotolia
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Ab Juli sind Einlagen wie Sparguthaben, Tages- oder Festgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro sicher vor der Pleite einer Bank. Ab 2011 ist sogar eine Haftungsgrenze von maximal 100.000 Euro vorgesehen. Bislang erstatten die Entschädigungseinrichtungen höchstens 20.000 Euro. Ein Zehntel des Verlustes bei einer Pleite trägt der Sparer bis heute noch selbst. Mit der Gesetzesänderung wird dieser Selbstbehalt abgeschafft.
Bankkunden bekommen bei der Pleite ihres Kreditinstituts ihr Geld demnach in Zukunft in voller Höhe erstattet und nicht nur zu 90 Prozent. Daneben soll das Geld im Entschädigungsfall künftig auch deutlich schneller an die Verbraucher zurückfließen. Hatten die Entschädigungseinrichtungen bislang maximal drei Monate Zeit, müssen sie das Guthaben in Zukunft innerhalb von allerhöchstens 30 Tagen überweisen. Mit der Überarbeitung der Einlagensicherung setzt der Bund EU-Recht um. Die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen sind nur ein Teil der Einlagensicherung in Deutschland. Im Falle einer Bankpleite haften für Beträge, die über die Pflichtsicherung hinausgehen, freiwillige Sicherungsfonds der Banken, Sparkasse und Genossenschaftsbanken. Diese sichern bei einer Bankpleite den Rest des Sparguthabens ab. Unter die Einlagensicherung fallen Sparbücher und Sparbriefe sowie Giro-, Tages- und Festgeldkonten. Aktien oder Fondsanteile werden von einer Bankpleite nicht berührt. Die Bank verwaltet die Papiere nur, sie bleiben aber Eigentum des Kunden. Zertifikate sind bei einer Bankpleite hingegen meist nicht abgesichert.
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