Der Gerichtshof hat heute entschieden, dass das von der EZB vor knapp drei Jahren angekündigte Aufkaufprogramm von Staatsanleihen mit dem geldpolitischen Mandat der Zentralbank vereinbar ist und nicht gegen EU-Recht verstößt. Die EZB hatte inmitten der Eurokrise im September 2012 entschieden, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von kriselnden Euroländern zu kaufen, um den Euro zu stützen. Das Programm wurde zwar nie in die Praxis umgesetzt. Doch EZB-Präsident Mario Draghi stieß mit seiner Erklärung, die Notenbank werde „alles Notwendige tun, um den Euro zu erhalten“, in Deutschland auf massive Kritik.
Der Grünen-Abgeordnete Schick äußerte sich „erleichtert“, dass der Gerichtshof die Handlungsmöglichkeit der Zentralbank nicht beschnitten habe. Eine andere Entscheidung sei gerade in dieser Woche fatal gewesen, sagte Schick. Es sei dem EZB-Aufkaufprogramm zu verdanken, dass die Diskussion um einen Grexit bisher „kein Finanzmarktchaos in Spanien und Portugal“ ausgelöst habe.
Ende des Monats läuft das Rettungsprogramm für Griechenland aus. Sollte bis dahin keine Einigung mit den internationalen Geldgebern über den Reformkurs des Landes erzielt werden, droht Griechenland die Staatspleite. Ende des Monats muss Griechenland 1,6 Milliarden Euro an den Internationalen Währungsfonds zahlen.
Griechenlands Ministerpräsident Alexis Tsipras hat am Dienstag erneut die EZB kritisiert, die mit ihrer Politik die Wirtschaft des Landes stranguliere. CDU-Politiker Hirte mahnt, Griechenland dürfe sich mit Blick auf den Handlungsspielraum der EZB keine falschen Hoffnungen machen. „Die Drohung der Griechen, dass bei einem Grexit ein Dominoeffekt für andere Euro-Staaten eintritt, ist deutlich geschwächt“.
Staatsanleihekauf durch EZB
EuGH stärkt Geldpolitik in Griechenlandkrise
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