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„Unnötiger deutscher Sonderweg“ und „verfassungswidrig“ Vermittlerverbände verreißen Bafin-Merkblatt zu Provisionen

Besucher der Glaskuppel im Berliner Reichstagsgebäude
Glaskuppel im Berliner Reichstagsgebäude: Der Bafin-Entwurf zu Provisionen für kapitalbildende Lebensversicherungen widerspreche dem Willen des Gesetzgebers, kritisieren Vermittlerverbände Votum und AfW. | Foto: Richard Ley / Pixabay

Anfang Januar stellte die Finanzaufsicht Bafin ihren Entwurf eines Merkblatts zu Provisionen bei kapitalbildenden Lebensversicherungen (LV) vor (DAS INVESTMENT berichtete). Nun läuft die Konsultationsfrist für das Papier aus – und zwei Vermittlerverbände melden sich mit Kritik zu Wort.

Widerspruch zu Eiopa-Vorgaben

Der Bafin-Entwurf weiche entscheidend von den Vorgaben der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa ab, moniert Votum-Vorstand Martin Klein. „Während die Eiopa mit der von ihr veröffentlichten Methodik zur Bewertung des Preis-Leistungsverhältnis von fondsgebundenen Lebensversicherungen allgemeine aufsichtsrechtliche Ansätze zur Kontrolle der Produktqualität formuliert und hierbei die Vermittlungsvergütung lediglich eine bloße Nebenrolle einnimmt, fokussiert sich die Bafin nahezu ausschließlich auf die Produktkosten“, so Klein.

 

 

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Bei der Betrachtung des Kundennutzens bezieht die Europäische Aufsichtsbehörde laut Klein neben der potenziellen Rendite viele weitere bedeutende Produktmerkmale in ihren Leitfaden mit ein – beispielsweise Nachhaltigkeit, den angebotenen Beratungsumfang oder digitale Informations- und Produktgestaltungszugänge. Die Bafin hingegen reduziere den Kundennutzen lediglich auf eine Messgröße: Die Rendite. „Das greift nicht nur zu kurz, sondern ist angesichts des ursprünglichen Zwecks von Lebensversicherungen sogar schädlich für die Verbraucher“, kritisiert Klein.

Finanzministerium in der Pflicht

Der Bafin-Entwurf sei weniger ein Merkblatt zu Vorgaben des Produktentwicklungsprozesses, sondern vielmehr ein „Rundschreiben zur Gestaltung der Vertriebsvergütung durch Versicherungsunternehmen“, so der Votum-Vorstand weiter. Damit wende sich die deutsche Aufsichtsbehörde gegen die Position der Bundesregierung. Diese habe zu Beginn der Legislaturperiode deutlich gemacht, dass sie allgemeine Eingriffe in die Vertriebsvergütung ablehnt, sagt Klein und fordert das Finanzministerium auf, sich intensiv mit der Konsultation zu befassen.

Die Bafin sollte der Aufforderung der Eiopa folgen, um auf allen europäischen Märkten einheitliche Ergebnisse für die Verbraucher zu erzielen und gleichzeitig Flexibilität zu ermöglichen, so Klein weiter. „Mit dem vorliegenden Merkblatt-Entwurf wird sie dieser Aufgabe nicht im Ansatz gerecht, sondern beschreitet einen unnötigen deutschen Sonderweg“, erklärt der Votum-Chef.

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