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Versorgungsausgleich Geteilte Betriebsrente ist verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht: Die Karlsruher Richter beurteilen die aktuelle Sonderregelung zur Teilung von Betriebsrenten nach einer Scheidung als grundsätzlich verfassungsgemäß.
Bundesverfassungsgericht: Die Karlsruher Richter beurteilen die aktuelle Sonderregelung zur Teilung von Betriebsrenten nach einer Scheidung als grundsätzlich verfassungsgemäß. | Foto: imago images / Arnulf Hettrich

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