Viel Lärm um Windkraftanlagen
Die Kläger wandten sich gegen eine in 340 Meter Abstand von ihrem Haus errichtete Windkraftanlage. Durch deren Betrieb wurden die zulässigen Lärmwerte überschritten, vor allem nachts. Die Entscheidung betrifft auch Fragen zur Auslegung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Für Windkraftanlagenbetreiber bedeutet das Urteil, dass gerade in der Nähe bewohnter Gebiete Einschränkungen für Windkraftanlagen drohen und die Genehmigungsverfahren für neue Anlagen noch schwieriger werden können (Urteil vom 29. August 2007, Aktenzeichen: 4 C 2.07). Der Hamburger Rechtsanwalt Herbert Friedrich bespricht exklusiv für DAS INVESTMENT aktuelle Urteile. Der erfahrene Analyst hat viele Jahre Produkte für das Rating-Unternehmen G.U.B. geprüft und als Berater zahlreiche Modelle konzipiert. Er vertritt Anleger sowie Berater und ist Vorstandsmitglied im Rechtsforum Finanzdienstleis tung e. V. Fragen beantwortet Friedrich unter Telefon 0 40/7 21 24 88.