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25 Stunden Tipp unter Kollegen: In 5 Schritten zur Arbeitskraft-Absicherung

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  1. Gutachten

Im zweiten Gespräch geht es um den Status quo.

Wir bewerten in einem Gutachten die finanzielle Situation des Kunden. Das schließt natürlich mehr als nur die EKS ein. Wir haben uns für ein Ampelsystem entschieden, damit der Kunde auf einem Blick sieht, wie er aufgestellt ist.

Quelle: Wonneberger/ Busch

Wir beurteilen seine Verträge und rechnen aus, wie viel seine Arbeitskraft tatsächlich wert ist. Den wenigsten Kunden ist nämlich bewusst, dass sie quasi Millionäre sind. So eine simple Zahl hilft, Menschen für das Thema zu sensibilisieren.

Hallo, Herr Kaiser!

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Wir bieten auch ein Aufklärungsgespräch zum Thema EKS an. In einem Leitfaden haben wir alle relevanten Informationen aufbereitet. Wir besprechen Wahrscheinlichkeiten, Ursachen und gesetzliche Leistungen aus der Rentenversicherung. Wir vergleichen Deckungslücken mit Schäden anderer Sparten. Wir skizzieren die privaten Lösungen. Wir lösen den Mythos auf, dass Menschen für dieses Risiko selber sparen könnten, statt sich eine Versicherung zu kaufen. Wir begründen, warum es wichtig ist, früh zu beginnen. Außerdem entkräften wir den Vorwurf, dass Versicherer nie leisten. In circa 20 Minuten bekommt der Kunde so alle wichtigen Informationen.

In der Beratungsdokumentation halten wir fest, wie hoch seine gesetzlichen Leistungen und die Deckungslücken sind. Entweder nutzen wir dafür die Renteninformation oder die Übersicht vom Haufe Verlag.

Gemeinsam mit dem Kunden füllen wir den Fragebogen Arbeitskraftabsicherung (AKS) aus. Diesen haben wir in Anlehnung an das AKS Tool von Franke & Bornberg erstellt. Damit erfassen wir die Wünsche an den Versicherungsschutz.

Liegt die Versichertenakte vor, besprechen wir sie mit dem Kunden. „Vergessene“ Arztbesuche ergänzen wir. Unsaubere oder unklare Abrechnungen von Ärzten können wir schon im Vorfeld korrigieren.

Weiteren Fragebögen (für Erkrankungen, Beruf, Hobbys oder z.B. Auslandsaufenthalte) nutzen wir, wenn der Kunde entsprechende Angaben im Gesundheitsfragebogen gemacht hat. 

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