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3 Fragen zum Provisionsabgabeverbot: BVK-Präsident Wegfall des Provisionsabgabeverbots würde zur Altersarmut führen

Lesedauer: 2 Minuten
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Das Provisionsabgabeverbot ist praktisch schon tot. Er besteht zwar auf dem Papier, die Verstöße werden aber von der Bafin nicht verfolgt. Ist eine Abschaffung nicht vor diesem Hintergrund nicht ein logischer Schritt? 

Heinz: Das Provisionsabgabeverbot gilt nach wie vor. Es hat über viele Jahrzehnte mit dazu beigetragen, dass der Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet und dass die Beratungsqualität durch den Vermittler sichergestellt wurde. Deshalb tritt der BVK auch dafür ein, es im VAG zu implementieren und ist im Übrigen der einzige Vermittlerverband, der am Konsultationsverfahren des BMF teilnimmt. Wir fordern zudem, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu ermächtigen, gegen eine Verletzung des Provisionsabgabeverbotes vorzugehen sowie Anzeigende von Verstößen dagegen über die Bearbeitung und den Ausgang von Anzeigen zu informieren. 

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