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Alternative Investment Fonds So klappt‘s mit dem Risikomanagement

Andreas Fritsch ist Vorstand der XOLARIS Service- Kapitalverwaltungs AG und innerhalb der XOLARIS insbesondere für das Risikomanagement verantwortlich.
Andreas Fritsch ist Vorstand der XOLARIS Service- Kapitalverwaltungs AG und innerhalb der XOLARIS insbesondere für das Risikomanagement verantwortlich.
Risiken gehören zur DNA jeder Unternehmung – und das Eingehen von Risiken zur originären Tätigkeit jedes Unternehmers. Die Berücksichtigung von Risiken und deren Steuerung ist daher eine Erfordernis, das bei erfolgreichen Unternehmen seit jeher zum Tagesgeschäft gehört. Das gilt insbesondere für Beteiligungsunternehmen wie Alternative Investment Fonds (AIF), für die seit der Einführung des Kapitalanlage-Gesetzbuchs (KAGB) im Jahr 2013 das Risikomanagement gesetzlich vorgeschrieben ist. Die gesetzliche Vorschrift bedeutet gleichermaßen Hilfestellung wie organisatorischen Aufwand.

Gemäß Paragraf 29 Absatz 2 KAGB müssen adäquate Risikomanagementsysteme für jeden AIF installiert werden, um eventuelle Risiken der Investmentvermögen stets erfassen, steuern und kontrollieren zu können. Die Risikomanagementsysteme müssen kontinuierlich, mindestens jedoch einmal pro Jahr, überprüft und wenn erforderlich entsprechend angepasst werden. Die Dokumentation erfolgt im Risikohandbuch, in dem auch die Systematik des Risikomanagementsystems dargestellt wird.

Alternative Investment Funds Manager (AIFM) und Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) müssen die inhaltliche Zusammenarbeit von Asset- und Risikomanagementkompetenz autonom organisieren. Intern haben sie die Bereiche entsprechend der gesetzlichen Regelung zwingend organisatorisch selbständig aufzubauen. Der sehr wichtige Informations- und Know-how-Fluss soll zwischen Risikomanagement und unabhängiger Portfolioverwaltung stetig und umfangreich stattfinden – so sehen es unter anderem die Regelungen des KAGB vor.

Aufsichts- als auch Regulierungsbehörden fordern vom AIFM deutlich mehr Organisations- und Managementgeschick. Die korrekte Beaufsichtigung erfolgt nach der Neuregelung des KAGB über mindestens drei aktive Parteien (Risikomanager, Portfoliomanager und Verwahrstelle). Das Berichtswesen muss in qualitativer und quantitativer Hinsicht erweitert werden, um dem KAGB gerecht zu werden.

Die Aufteilung und Verlagerung von Zuständigkeiten je Investment birgt inhärente Risiken, die sich daraus ergeben beziehungsweise ergeben können, dass der Informationsfluss, die Informationsverarbeitung und eventuell auch das zu ziehende Resümee samt möglicher Handlungsfolge nicht alle zu berücksichtigenden Faktoren enthält. Es muss daher umso mehr darauf geachtet werden, dass alle als Steuerungsparameter erforderlichen Informationen an den richtigen Stellen zum richtigen Zeitpunkt vorhanden sind. Nur so können Risiko- und Portfoliomanager zielgerichtet und ohne Zeitverlust reagieren. Ein umfassendes, zentralisiertes Risiko-Reporting, das von allen Stellen mit aktuellen Informationen gespeist wird und auf das alle relevanten Stellen Zugriff haben, ist Grundvoraussetzung.

Die KVG ist dafür verantwortlich, wie die Systematik, der Inhalt und das Handling des Risikomanagements gestaltet und organisiert werden. Risikosteuerung und -controlling sind integrale Bestandteile der Ertragssteuerung und des durch das KAGB vorgeschriebenen Liquiditätsmanagements.

Damit das Risikomanagementsystem seine Funktion voll erfüllen kann, ist insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Daten über die gesamte Laufzeit des jeweiligen Investments kontinuierlich erfasst und auf ihre Konsistenz hin überprüft werden.

Die Datengrundlage und die Parameter für das Risikomanagement dürfen dabei nicht statisch sein. Die Zahlen müssen hinsichtlich Verfügbarkeit und Konsistenz über die gesamte Laufzeit des jeweiligen Investments hinweg regelmäßig geprüft und die Parameter zur Messung und Bewertung der Risiken an die jeweilige Phasen des Produktlebenszyklus angepasst werden. Beispielhaft lässt sich das an der Assetklasse Private Equity festmachen: Ein Unternehmen in der Start-Up-Phase impliziert systembedingt andere Risiken und eine andere Risikogewichtung, als ein Unternehmen, das bereits einen „Proof of Concept“ vorweisen kann.

Das KAGB schreibt Stresstests anhand von Simulationen der Finanz- und Risikolage vor, die kurzfristig durchführbar sein müssen. Die Bereitstellung der Daten, deren Aufbereitung und das Reporting erfolgen hierbei über das Risikomanagement. Unternehmen die dem KAGB unterliegen, benötigen auch deshalb ein internes Reportingsystem.

Zur Erfüllung der vorgenannten KAGB Regelungen und Prozesse ist eine darauf ausgerichtete IT unerlässlich. Da es in der Prozessgestaltung für die KVG reichlich Spielraum gibt, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine leistungsfähige IT neu gestaltet werden muss und entsprechende Softwaretools auf die spezifischen Anforderungen hin anzupassen oder auch zu programmieren sind.

Über eine KAGB-konforme IT-Architektur lässt sich das Berichtswesen in seinen Komponenten AIFM-Risikobericht, AIF-Report und Asset-Report und damit die wichtigsten Informationen aus dem Finanz-, Risiko- und Aufsichtsberichtswesen abbilden. Erst durch dieses umfassende Berichts- und Kontrollwesen wird eine effektive und zieladäquate Steuerung des AIF möglich. Ein gutes Steuerungsinstrument ist zum Beispiel eine Risikoklassifizierungsmatrix, in der die spezifischen sowie auch die investmentimmanenten Risikoarten und Gewichtungen aufgeführt werden.