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Aktualisiert am 04.09.2009 - 12:36 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 7 Minuten

Altersvorsorge und Homosexualität: Die unterdrückte Neigung

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Auch Walter Riesters Partei, die SPD, will eine Brücke zum anderen Ufer bauen. Sie will allerdings nicht die Ehe für alle erzwingen sondern die Lebenspartnerschaft der Ehe vollständig angleichen, was das Steuerrecht und somit auch die Riester-Regelungen einschließen würde. Zu finden im 96-seitigen Wahlprogramm auf Seite 62. Nur stehen die Chancen, dass die Truppe um Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier ihr Vorhaben in die Tat umsetzt, derzeit nicht gerade gut. Im Wahlkampf hat nämlich noch immer die CDU alle Trümpfe in der Hand. Und die hat was gegen die Homo-Ehe. Schon im Bundestag hatte die CDU/CSU-Fraktion im November 2000 gemeinsam mit der FDP gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz gestimmt. Trotzdem boxte es die SPD durch, weil sie die Mehrheit hatte und in dieser Form nicht den Segen des Bundesrats brauchte. Alle weiteren Schritte in Richtung Gleichberechtigung wehrten die Christlichen jedoch im Bundesrat erfolgreich ab, unter anderem auch die steuerliche Emanzipation der Lebenspartnerschaft. An dieser Blockadehaltung hat sich nichts geändert. Äußerungen von CDU-Mitgliedern wirken wie aus einer längst vergangenen Zeit, in der man Homosexualität noch für eine heilbare Krankheit hielt. Presseanfragen zu diesem Thema lässt die Partei ein paar Wochen liegen, um den Fragenden dann mit einem Hinweis auf das Wahlprogramm abzufrühstücken. Konkrete Antworten auf konkrete Fragen gibt es nicht. Da wirkt es fast schizophren, dass es mit dem Bundesverband Lesben und Schwule in der Union (LSU) sogar eine Tochterpartei gibt, die sich für die Belange der Homosexuellen einsetzt. „Eine vollständige rechtliche Gleichstellung solcher Lebensgemeinschaften mit der Ehe lehnen CDU und CSU ab. Sie ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, da Artikel 6 die Privilegierung der Ehe zwischen Mann und Frau gebietet“, antwortet die Fraktion auf eine Anfrage des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD). Nur liegt sie damit falsch. Denn das Grundgesetz stellt in Artikel 6 lediglich „die Ehe“ unter besonderen Schutz (siehe Kasten). Die Definition der Geschlechter übernimmt das BGB. Vielmehr gebietet Artikel 3, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind und niemand bevor- oder benachteiligt werden darf. Ein Umstand, den die Christlichen offenbar nicht so eng sehen. Auch Peter Schmitz berief sich auf Artikel 3, als er vor dem Finanzgericht Düsseldorf gegen seinen Steuerbescheid klagte. Das Gericht wies den Einspruch zurück. Sie könnten in seinem Fall keine Benachteiligung erkennen, stellten die Richter in ihrem Urteil fest. Vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe zog Schmitz nicht mehr. Die Richter hatten eine Klage schon im Vorweg abgelehnt. Mehr zum Thema Altersvorsorge lesen Sie in unserem Online-Spezial mit dem Schwerpunkt Riester-Rente.

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