Arbeitgeberbescheinigungen prüfen
Fehlerhafte Jahresmeldung kann Rentenansprüche mindern
In der Regel erhält jeder Arbeitnehmer bis Ende April eines jeden Jahres eine Bescheinigung über den vom Arbeitgeber an die Sozialversicherung gemeldeten anzurechnenden Brutto-Jahresverdienst des Vorjahrs. Ist dem Arbeitgeber bei der Meldung jedoch ein Fehler unterlaufen, können die Folgen erheblich sein.