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Asset Protection für Mandanten So schützen Vermögensverwalter Familienvermögen vor Insolvenz

Von in AnalysenLesedauer: 2 Minuten
So schützen Vermögensverwalter Familienvermögen vor Insolvenz

Unternehmer und Freiberufler sind bevorzugte Kunden in Vermögensverwaltung und Private Banking, bringen aber durch ihre berufliche Tätigkeit oftmals Haftungsrisiken mit. Führen diese zur Insolvenz, kann das schnell auf den privaten Bereich durchschlagen. Im schlimmsten Fall ist das für Ruhestand und Versorgung der Familie zurückgelegte Vermögen durch Gläubigeransprüche bedroht. Vermögensverwalter können frühzeitig helfen, dass es gar nicht so weit kommt und Mandate langfristig erhalten.

Wertpapierdepots in Versicherungsstrukturen

Wertpapierdepots können zum Beispiel auch im Rahmen von Versicherungsstrukturen verwaltet werden. Mit Hilfe des Vermögensverwalters können die Kunden weiter die strategische Ausrichtung im Anleihen- und Aktienbereich bestimmen.

Wie bei einer normalen Lebens- oder Rentenversicherung ist es dadurch möglich, eine sogenannte „unwiderrufliche Bezugsberechtigung“ einzurichten. Zum Beispiel wird der Ehefrau oder den Kindern ein bindender Anspruch auf das eingebrachte Vermögen gegen die Versicherungsgesellschaft eingeräumt. Dritte haben im Insolvenzfall auf das Kapital dann keinen Zugriff, denn es ist dem Vermögensbereich des oder der Begünstigten zuzurechnen. Die Fristen zur Gläubigereinrede im Insolvenzverfahren sind natürlich zu beachten. Auszahlungen oder Änderungen am Bezugsrecht sind jederzeit mit Zustimmung der Familie möglich.

Die Verwaltung des Vermögens verändert sich durch die Einräumung dieses Bezugsrechtes nicht, der Mandant bestimmt weiter die Anlagestrategie. Das bloße Einsetzen von Bezugsberechtigungen führt auch nicht zu Erbschaft- oder Schenkungsteuer.

Umsetzung kostenneutral

Zudem hat die Versicherungsstruktur einen lukrativen Vorteil: Anfallende Erträge sind während der Laufzeit einkommens- beziehungsweise abgeltungssteuerfrei. Durch diese Steuereffekte kann so eine Konstruktion trotz eines zusätzlichen Vertragspartners in Form der Versicherungsgesellschaft unter dem Strich kostenneutral umgesetzt werden.

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Durch seine einfache Ausgestaltung ist die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts gerade für Kunden in Vermögensverwaltung und Private Banking geeignet. Es sind keine komplexen Gestaltungen notwendig, Einräumung und Aufhebung sind durch formlose Schreiben möglich. Die Lösung bietet Kunden jedoch einen hohen, mehrfach durch Gerichtsurteile bestätigten Insolvenzschutz und dem Verwalter ein langfristig gesichertes Mandat.

Noch wichtig zu wissen: In der Vergangenheit wurde oftmals Asset Protection durch das sogenannte „Konkursprivileg“ einer ausländischen Versicherung (speziell Art. 78 VVG Liechtenstein) beworben. Dies ist heute nicht mehr zielführend, da für deutsche Kunden nur deutsches Versicherungsvertragsrecht anwendbar ist.

 

Über den Autor:
Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in Vermögensverwaltung und Private Banking.

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