Betriebliche Altersvorsorge: Führungskräfte brauchen qualifizierte Beratung
Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze liegt in diesem Jahr bei 64.800 Euro, 2010 steigt sie auf 66.000 Euro an. Alles, was darüber liegt, wird für die Berechnung der späteren Rente nicht berücksichtigt. Escher: „Darum haben Führungskräfte im Verhältnis zu ihrem heutigen aktiven Einkommen später eine viel zu niedrige gesetzliche Rente.“
Chef ist nicht gleich Chef
Über den Betrieb vorzusorgen hat dabei vor allem einen Vorteil für Manager: „Nur im Rahmen einer bAV können Chefs aus ihrem heute hoch besteuerten Gehalt Beiträge steuerfrei für eine Zusatzrente ansparen“, so der bAV-Experte. Und auf die Rente müssten sie später im Vergleich deutlich niedrigere Steuern zahlen.
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"Bei leitenden Angestellten ist eine arbeitgeberfinanzierte bAV oft Bestandteil des Arbeitsvertrags“, sagt Rolf Duben, Leiter des Firmengeschäfts bei Delta Lloyd. Für Firmeninhaber, Selbstständige und Freiberufler gilt jedoch: „Sie haben keinen Anspruch auf eine bAV“, so Duben. "Für diese Gruppe ist es sinnvoll, über eine ebenfalls steuerlich geförderte Rürup-Rente vorzusorgen.“
Die Manager, die Anspruch auf eine Betriebsrente haben, können prinzipiell aus der gesamten bAV-Bandbreite der fünf Durchführungswege schöpfen. Jeder Arbeitnehmer, darunter auch angestellte Führungskräfte, hat einen Anspruch auf Entgeltumwandlung – sogenannte arbeitnehmerfinanzierte bAV. Sie können pro Jahr bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, in diesem Jahr sind das 2.592 Euro, steuer- und sozialabgabenfrei in ihr Betriebsrentenkonto einzahlen.
Das allein ist für viele Manager aber schlicht zu wenig. „Gerade in Unternehmen, in denen Mitarbeiter und Führungskräfte gut bis sehr gut verdienen, bieten sich Kombinationen der einzelnen bAV-Varianten an“, sagt Uwe Saßmannshausen. „Dadurch können sie höhere Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei für den Aufbau der Betriebsrente nutzen“, so der geschäftsführende Gesellschafter der PS-Pension Solutions weiter.