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BFH-Steuerurteil Gesundheits-Bonus ist kein erstatteter Beitrag

Im Fitnessstudio: Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten mindern nicht den Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung.
Im Fitnessstudio: Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten mindern nicht den Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung. | Foto: Pexels

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