BFH-Steuerurteil
Gesundheits-Bonus ist kein erstatteter Beitrag
Pauschal gewährte Boni der Krankenkasse sind keine steuerlich relevanten Leistungen und mindern den Sonderausgabenabzug nicht. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die geförderte Maßnahme den Steuerpflichtigen Geld gekostet haben muss.
Im Fitnessstudio: Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten mindern nicht den Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung.| Foto: Pexels