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Aktualisiert am 27.01.2020 - 10:27 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Cinerenta: Anleger müssen aufgeklärt werden

Herbert Friedrich
Herbert Friedrich

• Ein Treuhandkommanditist (hier eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) muss über ihm bekannte Auffälligkeiten informieren, die sich nicht aus dem Prospekt ergeben. Im entschiedenen Fall meinte der BGH aber, dass auf die Verlustrisiken trotz Erlösausfallversicherung im Prospekt genügend hingewiesen sei. Daher brauchte die WP-Gesellschaft keine zusätzlichen Warnungen abzugeben.  
• Anders verhält es sich beim Verschieben von Kostenpositionen. Diese waren im Prospekt mit Prozentsätzen ausgewiesen, die Vertriebsprovisionen betrugen 12 Prozent. Tatsächlich erhielt Mario Ohovens Investor Treuhand aber 20 Prozent Provision. Auch wenn dadurch die in die Filmherstellung fließenden Mittel nicht geschmälert werden, so der BGH, dürften Vergütungen, die an die Komplementärin gehen sollten, nicht an den Vertrieb fließen, ohne die Anleger darüber zu informieren.
• Wenn die Gesellschafter der Komplementärin vereinbaren, Vertriebsprovisionen an ein Unternehmen zu gewähren, an dem einer dieser Gesellschafter maßgeblich beteiligt ist und das mit dem Eigenkapitalvertrieb betraut wird, ist eine solche Verflechtung mit den damit verbundenen Sondervorteilen im Prospekt darzustellen. Zumindest muss der Treuhandkommanditist die Anleger vor ihrem Beitritt davon unterrichten, wenn ihm der Vorgang bekannt ist.
Fazit: Der Anleger ist auch über Umstände aufzuklären, die nicht direkt zu einem wirtschaftlichen Nachteil führen, zur Einschätzung der Interessenlagen aber wichtig sind (BGH III ZR 59/07).  Der Hamburger Rechtsanwalt Herbert Friedrich bespricht exklusiv für DAS INVESTMENT aktuelle Urteile. Der erfahrene Analyst hat viele Jahre Produkte für das Rating-Unternehmen G.U.B. geprüft und als Berater zahlreiche Modelle konzipiert. Er vertritt Anleger sowie Berater und ist Vorstandsmitglied im Rechtsforum Finanzdienstleis tung e. V. Fragen beantwortet Friedrich unter Telefon 0 40/7 21 24 88.

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